Pflegepflichtversicherung – Neuerungen zum 01.01.2015
Heute informieren wir Sie über Änderungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Januar 2015. Grund dafür sind gesetzliche oder vertragliche Vorgabe
Beitragserhöhung der Pflegepflichtversicherung
So kommt es in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung zu einer Anpassung der Beiträge. Dies ergibt sich durch die Entwicklung der Leistungsausgaben. Außerdem musste infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase der Rechnungszins gesenkt werden.
Ab dem 1. Januar 2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG) gelten. Gleiches gilt für das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mitdiesen Gesetzen verbessert und ändert der Gesetzgeber verschiedene Leistungen in der Pflegeversicherung. Dies führt auch zu Beitragsanpassungen. Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass beide Gesetze zum 1. Januar 2015 ohne die Beiträge betreffende weitere Änderungen in Kraft treten.
So erhöht sich zum Beispiel der Beitrag der Pflegepflichtversicherung für einen 52-jährigen um 3,70 EUR.
Der Treuhänder hat die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt. Er ist ein von der DkV unabhängiger Mathematiker für Versicherungen.
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