Private Krankenversicherung keine Ratenzahlung mehr

Krankenversicherung: Bei Beitragsrückstand keine Ratenzahlungen mehr möglich Ab sofort können bei Beitragsrückstand der Krankenversicherung keine Ratenzahlungen mehr vereinbart werden. Das gilt in der Einzel- und in der Gruppenversicherung sowohl für Krankheitskostenvoll- (KKV) als auch für Ergänzungsversicherungen. Warum ist bei Beitragsrückstand keine Ratenzahlung mehr möglich? Hintergrund ist das im August 2013 eingeführte „Gesetz zur Beseitigung sozialer … Weiterlesen

Krankenversicherung – Was ist bei Vertragsumstellung zu beachten?

Fragen und Antworten rund um das Thema “Vertragsumstellung”

Wo ist das Recht auf Vertragsumstellungen geregelt?

Der Versicherte kann seinen bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Seine bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen.

Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Bei der Gesundheitsprüfung wird das bisherige Krankheitsgeschehen berücksichtigt. Vorerkrankungen sowie gegenwärtige Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen spielen bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.

Aus den Angaben lässt sich schließen, wie wahrscheinlich künftig die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sein wird. Von der Gesundheitsprüfung hängt also ab, zu welchen Bedingungen die Tarifumstellung erfolgen kann.

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Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag der Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss verändert sich adäquat der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr.

Arbeitgeberzuschuss

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte ist in zweifacher Hinsicht begrenzt.

  1. Er beträgt höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur Kranken- und – getrennt berechnet – zur Pflegepflichtversicherung.
  2. Zum anderen besteht eine Begrenzung auf die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

DKV Tarifcheck. Tarifwechsel PKV.

Prüfen Sie jetzt online Ihren Versicherungsschutz mit dem DKV Tarifcheck.

Die DKV erweitert den Tarifcheck im Kundenportal „Meine Versicherungen“. Der Tarifcheck bietet den Kunden der DKV, die privat bei der DKV versichert sind also eine sogenannte Krankheitskostenvollversicherung besitzen, die Möglichkeit, sich online schnell und einfach über Alternativen zu Ihrer bestehenden Krankheitskostenvollversicherung zu informieren. Ausgenommen davon sind zurzeit noch die Tarife für Beamte. Dies Angebot gilt nicht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die lediglich Zusatzkrankenversicherungen bei der DKV haben.

DKV Tarifcheck

 

In den letzten Jahren gab es große medizinische Fortschritte und immer neue Behandlungsmethoden. Die DKV hat darauf reagiert und einige neue Tarife auf den Markt gebracht. Daher kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob der aktuelle Versicherungsschutz noch der richtige für den DKV-Versicherten ist.

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