Eine gute Nachricht für alle DKV-Kunden mit einer Krankheitskostenvollversicherung (KKV). Die DKV verbessert die Leistung ihrer Tarife zur privaten Krankenversicherung und passt diese, da wo es bisher nicht schon immer so war, an die vorgegebenen Mindeststandard des Verbandes der Privaten Krankenversicher (PKV-Verbandes) an. Diese Leistungsverbesserungen werden "beitragsneutral" also ohne das sich die Beiträge für einzelnen Kunden sich erhöhen. Die DKV unternimmt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit bei den Tarifen zur privaten Krankenversicherung.
Die einzelnen Leistungsverbesserungen finden Sie hier:
Arzneimittel (Sondennahrung)
Ab sofort wird auch Sondennahrung nach ärztlicher Verordnung in den AVB ( Allgemeinen Versicherungsbedingungen) geregelt und in tariflichem Umfang erstattet. Eine vorherige Zusage seitens der DKV ist nicht mehr erforderlich.