Fragen und Antworten rund um das Thema “Vertragsumstellung”
Wo ist das Recht auf Vertragsumstellungen geregelt?
Der Versicherte kann seinen bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Seine bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen.
Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Bei der Gesundheitsprüfung wird das bisherige Krankheitsgeschehen berücksichtigt. Vorerkrankungen sowie gegenwärtige Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen spielen bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.
Aus den Angaben lässt sich schließen, wie wahrscheinlich künftig die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sein wird. Von der Gesundheitsprüfung hängt also ab, zu welchen Bedingungen die Tarifumstellung erfolgen kann.