Beitragsrückerstattung 2014 für Geschäftsjahr 2013
Auch in diesem Jahr erhalten viele DKV-Versicherte mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) eine Beitragsrückerstattung (BRE). Die DKV belohnt damit das kostenbewusste Verhalten Ihrer Kunden.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE) ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Eine Ausnahme bildet hier der Tarif M4BR 1 bis 4. Dessen Beitragsrückerstattung ist erfolgsunabhängig vom Unternehmenserfolg. Hier wird die Beitragsrückerstattung auf jeden Fall gezahlt, wenn der Versicherte persönlich die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllt. Diese Voraussetzungen finden Sie weiter unten.
Über die Vergabe der BRE (u. a. deren Höhe und für welche Tarife) wird jedes Jahr durch den Vorstand der DKV mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.
Erstmals erhalten auch Versicherte in den Unisex-Tarifen (BestMed und BeihilfeMed) eine BRE für das Geschäftsjahr 2013. Dazu gehören alle privaten Krankenversicherungen, die einen Versicherungsbeginn nach dem 01.01.2013 haben.