Zusatzversicherung bietet Privatpatientenstatus

 

Bisher musste man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, um Privatpatient zu werden. Das ist nun nicht mehr nötig! Kunden können sich mit dem neuen BestMed Kombitarif zur GKV (BMG) einfach für beides entscheiden – gesetzlich versichert bleiben und dennoch wie ein Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus behandelt werden.

 

Diese kompakte Zusatzversicherung mit einem derart hohen Leistungsniveau ist einzigartig am Markt. Der Tarif BMG bietet zusammen mit der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Leistung das gleiche Leistungsniveau wie die private Vollversicherung BestMed Komfort Tarif BMK der DKV.

 

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Neue Krankenhauszusatzversicherung der DKV

Krankenhauszusatzversicherung mit vielen Wechselmöglichkeiten

Die DKV rundet ihr Angebot an Krankenhauszusatzversicherungen ab. Zum 01.01.2015 kommen die neuen Krankenhauszusatzversicherung KS1 und KS2 hinzu. Von den Leistungen sind diese mit den Tarifen KGZ1 und KGZ2 identisch. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede.

  1. Die Beiträge der neuen stationären Tarife KS1 und KS2 sind günstiger als die der bereits länger bestehenden Krankenhauszusatzversicherungen KGZ1 und KGZ2.
  2. Kann für Neukunden nur bis zum 39. Lebensjahr abgeschlossen werden
  3. Endet automatisch mit dem 44. Lebensjahr

 

Warum ist die Krankenhauszusatzversicherung KS günstiger?

Die neue Krankenhauszusatzversicherung KS wird ohne Alterungsrückstellungen berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Zusatzkrankenversicherungen nach Art der Schadenversicherung. Es wird kein Sparanteil gebildet.

Um allen Kunden alters- und damit risikogerechte Prämien anbieten zu können, steigt der Beitrag maximal in vier Altersstufen (Alter 24, 29, 34 und 39). Ab Vollendung dieser Alter gilt jeweils die neue Altersgruppe. Der höhere Beitrag ist ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Kalkulation auch weniger als vier Beitragssprünge möglich sind. Zur Tarifeinführung sind es nur zwei Beitragssprünge.

 

Warum können Neukunden den Tarif KS nur bis zum Alter 39 abschließen?

Im Tarif KS werden bedingt durch die Kalkulationsart keine Sparanteile gebildet. Somit können die im Alter steigenden Krankheitskosten nicht vorfinanziert werden. Der Beitrag steigt daher mit dem Älterwerden in Relation zum voraussichtlichen Bedarf. Gerade bei „Stationärtarifen” ist der Bedarf für ältere Versicherte hoch.

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Krankenhauszusatzversicherung nach Art der Schaden

Die neue Krankenhauszusatzversicherung der DKV

Die neue DKV Krankenzusatzversicherung KS bietet auf dem stark konkurrierenden Markt der klassischen stationären Zusatzversicherung eine Alternative für den Einstieg von jungen Menschen in die Versicherung. Der neue Tarif KS kann ab dem 01.01.2015 beantragt werden. Hier möchte ich zunächst die wichtigsten Leistungen darstellen.


Produkt Highlights Kombimed KS

  1. Der neue Tarif KS verstärkt das Produktangebot in der stationären Versorgung. Der Tarif KS ist leistungsidentisch mit dem Tarif KGZ.
  2. Der Tarif KS bietet im Vergleich zum KGZ deutlich günstigere Beiträge in den Erwachsenenaltern 20 bis 44 Jahren.
  3. Der Beitragsunterschied begründet sich durch die Kalkulation nach Art der Schaden (KS). Spätestens mit dem 45. Lebensjahr wechselt der KS-Kunde automatisch in den Tarif KGZ. Ein früher Wechsel ist möglich und zu empfehlen.
  4. Das Parallelangebot von KS und KGZ bietet je nach Lebenssituation, Persönlichkeitstyp und finanziellen Möglichkeiten die gewünschte Versorgung mit freier Arzt- und Krankenhauswahl.
  5. Die uneingeschränkte Wechselmöglichkeit zwischen KGZ auf KS (und zurück) ohne erneute Gesundheitsprüfung rundet die Flexibilität ab.

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Krankenversicherung – Was ist bei Vertragsumstellung zu beachten?

Fragen und Antworten rund um das Thema “Vertragsumstellung”

Wo ist das Recht auf Vertragsumstellungen geregelt?

Der Versicherte kann seinen bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Seine bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen.

Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Bei der Gesundheitsprüfung wird das bisherige Krankheitsgeschehen berücksichtigt. Vorerkrankungen sowie gegenwärtige Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen spielen bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.

Aus den Angaben lässt sich schließen, wie wahrscheinlich künftig die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sein wird. Von der Gesundheitsprüfung hängt also ab, zu welchen Bedingungen die Tarifumstellung erfolgen kann.

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