Krankenhauszusatzversicherung mit vielen Wechselmöglichkeiten
Die DKV rundet ihr Angebot an Krankenhauszusatzversicherungen ab. Zum 01.01.2015 kommen die neuen Krankenhauszusatzversicherung KS1 und KS2 hinzu. Von den Leistungen sind diese mit den Tarifen KGZ1 und KGZ2 identisch. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede.
- Die Beiträge der neuen stationären Tarife KS1 und KS2 sind günstiger als die der bereits länger bestehenden Krankenhauszusatzversicherungen KGZ1 und KGZ2.
- Kann für Neukunden nur bis zum 39. Lebensjahr abgeschlossen werden
- Endet automatisch mit dem 44. Lebensjahr
Warum ist die Krankenhauszusatzversicherung KS günstiger?
Die neue Krankenhauszusatzversicherung KS wird ohne Alterungsrückstellungen berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Zusatzkrankenversicherungen nach Art der Schadenversicherung. Es wird kein Sparanteil gebildet.
Um allen Kunden alters- und damit risikogerechte Prämien anbieten zu können, steigt der Beitrag maximal in vier Altersstufen (Alter 24, 29, 34 und 39). Ab Vollendung dieser Alter gilt jeweils die neue Altersgruppe. Der höhere Beitrag ist ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Kalkulation auch weniger als vier Beitragssprünge möglich sind. Zur Tarifeinführung sind es nur zwei Beitragssprünge.
Warum können Neukunden den Tarif KS nur bis zum Alter 39 abschließen?
Im Tarif KS werden bedingt durch die Kalkulationsart keine Sparanteile gebildet. Somit können die im Alter steigenden Krankheitskosten nicht vorfinanziert werden. Der Beitrag steigt daher mit dem Älterwerden in Relation zum voraussichtlichen Bedarf. Gerade bei „Stationärtarifen” ist der Bedarf für ältere Versicherte hoch.
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