Was ist Kostenerstattung in der GKV?

Kostenerstattung heißt, in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) versichert zu bleiben, jedoch als privat Versicherter behandelt zu werden. Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, anstelle der Sach- oder Dienstleistung (die GKV übernimmt den GKV-Kostensatz für die notwendigen Leistungen) die Kostenerstattung zu wählen.

Kostenerstattung GKV

 

Der GKV-Versicherte wird zum Selbstzahler und erhält eine Privatrechnung des Arztes. Diese begleicht er zunächst selbst. Anschließend reicht er diese bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und erhält den erstattungsfähigen Anteil zurück. Danach sendet er diese Unterlagen an die DKV, um die Restkosten geltend zu machen.

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DKV Rechnungs App

DKV Rechnungs App.  Ab sofort können Kunden der DKV ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen mit dem iPhone, iPodTouch, iPad oder Android Geräten einreichen. Dazu müssen die Versicherten einfach die aufgedruckten quadratischen QR-Codes einscannen.

Die neue und kostenlose Rechnungs App der DKV übernimmt dann den Rest und übermittelt die gescannten Daten verschlüsselt an die DKV.

Voraussetzung ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

Der Rechnungs App der DKV übernimmt das alles Weitere für den Versicherten. Er braucht sich um Nichts mehr zu kümmern. Sein Geld wir ihm dann innerhalb kürzester Zeit auf seinem Konto gutgeschrieben.

Zahnversicherung zieht den Kosten die Zähne

 

 

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen beim Zahnarzt. mit einer Zahnversicherung. Zum Zahnarzt geht niemand gern. Das liegt nicht nur an den Schmerzen, sondern vor allem daran, dass gesetzlich Versicherte beim Zahnersatz einen nicht kleinen Eigenanteil selbst zahlen müssen.

In der Regel sind das mindestens 35 %. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt: Für Zahnersatz zahlt die Krankenkasse nur einen sogenannten „Festzuschuss“. Also einen festen Betrag abhängig vom Befund. Die Höhe des Festzuschusses entspricht 50 % für die jeweilige Regelversorgung – also der einfachen und „zweckmäßigen“ Lösung.

 

Bis zu 70% Zuzahlung bei Zahnersatz

Wünscht der Versicherte eine moderne und hochwertigere Zahnversorgung, muss er noch tiefer ins eigene Portemonnaie greifen. Entscheiden Sie, wie gut Ihre Zahnversorgung sein soll.

 

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DPV Deutscher Presseverband Hamburg

DPV (Deutscher Presseverband Hamburg)

DPV (Deutscher Presseverband Hamburg) und DKV kooperieren

Journalisten aufgepasst! – Neuer Gruppenversicherungsvertrag mit dem DPV Deutscher Presseverband Hamburg Seit dem 1. Januar 2013 ist der DPV Deutsche Presseverband e.V. neuer Gruppenvertragspartner der DKV (Gruppenvertragsnummer 180171326) mit Sitz in Hamburg.

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