Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung zum 01.10.2014
Zum 01.10. ändert sich einiges für Beamte die in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind. Hier die Änderung für die Beamten:
- In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorgeleistungen wurde deutlicher geregelt.
- Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.
- Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden- Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)