Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung für Beamte

Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung zum 01.10.2014

 

Zum 01.10. ändert sich einiges für Beamte die in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind. Hier die Änderung für die Beamten:

  • In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorgeleistungen wurde deutlicher geregelt.

  • Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.

  • Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden- Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)

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Kur und Vorsorgemaßnahmen

Kur und Medizinische Rehabilitation Die Zahl derer, die von Zivilisationskrankheiten betroffen sind, steigt weiter. Dazu gehören z.B. Allergien, Verschleißerscheinungen und Berufskrankheiten. Daraus entsteht ein immer größer werdender Bedarf an Behandlungen, die über die normale ärztliche Versorgung hinaus gehen. Viele dieser Erkrankungen lassen sich nur noch durch Kuren wirksam lindern oder heilen. Kur – was ist … Weiterlesen

Kur: Selbständige bekommen keine

Kur- Sorgenfrei wieder in Balance kommen

Eine Kur wird heute aus verschiedenen Gründen verordnet:

  • Als Rehabilitation, um die Gesundheit nach einer Krankheit oder einem Klinikaufenthalt wiederherzustellen.
  • Als Vorsorge, um zum Beispiel einem drohenden Burnout vorzubeugen.
  • Und als Anschlussbehandlung, wenn etwa ein Hüftgelenk ersetzt wurde.


Kur, AhB


Wenn kein gesetzlicher Träger wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft für Ihre Kurkosten aufkommt, muss der Versicherte diese selbst zahlen.

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