Die 5 besten DKV Clip auf YouTube

Die 5 besten DKV Clip – Erklärfilm und Fernsehspot

Die DKV hat in den letzten Jahren zwei Arten von Clips veröffentlicht. Zum einen handelt es sich um lustige Clips und zum anderem um sogenannte “Erklärfilme”, die ein Versicherungsprodukt der DKV erklären.

 

DKV Clip Pflegeversicherung

Beginnen möchte ich mit einem “Erklärfilm” zum Thema Pflegeversicherung und Förderpflege. Der Clip wurde am 27.08.2013 erstmalig veröffentlicht.

 

Weitere Informationen zum Thema Pflegezusatzversicherungen und Förderpflege finden Sie auf meiner Seite. Hier können Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen und gleichzeitig den Beitrag berechnen. Versuchen Sie es einmal persönlich…

Hier finden Sie auch einen weiteren “Erklärfilm” zur Pflegeversicherung.

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Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Teil 2

Weitere Konkretisierung zur Beihilfeänderungen in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Beihilfeverordnung zum 01.10.2014 geändert. Wir stellen die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen für Sie nachfolgend im Überblick dar.

Erweiterung der Leistungen bei stationärer Pflege

Wenn bei einer stationären Pflege die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (PVB) und der Beihilfe nicht kostendeckend sind, stockt die Beihilfe die Leistungen für die stationären Pflegekosten gemäß § 39 Abs. 2 BhVO Rheinland-Pfalz auf und übernimmt die einen bestimmten Eigenanteil übersteigenden Kosten für Unterkunfts- und Investitionskosten § 39 Abs. 3 BVO.

Ein Beispiel:

Beihilfeberechtigter: Pflegestufe II, Dienstbezüge 2.301,47 Euro, verheiratet, 2 Kinder

Kosten Pflegeheim: 1.395,62 Euro (Pflegekosten) plus 1.703 Euro (Hotel-/Investitionskosten)

a) Pflegekosten

Pflegekosten 1.395,62 Euro. Beihilfe 70 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 895,30Euro

Leistung aus der Pflichtpflegeversicherung (PVB) 30 % von 1.279 Euro (= max. Pflegepflichtleistung Stufe II) 383,70Euro und Zuschuss gem. § 39 Abs. 2 BVO von 116,62 Euro

Bedarf aus einer Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung 0 Euro

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Pflegepflichtversicherung. Wichtige Neuerungen zum 01.01.2015.

Pflegepflichtversicherung – Neuerungen zum 01.01.2015

Heute informieren wir Sie über Änderungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Januar 2015. Grund dafür sind gesetzliche oder vertragliche Vorgabe

Beitragserhöhung der Pflegepflichtversicherung

So kommt es in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung zu einer Anpassung der Beiträge. Dies ergibt sich durch die Entwicklung der Leistungsausgaben. Außerdem musste infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase der Rechnungszins gesenkt werden.

Lücken der Pflegepflichtversicherung

 

Ab dem 1. Januar 2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG) gelten. Gleiches gilt für das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mitdiesen Gesetzen verbessert und ändert der Gesetzgeber verschiedene Leistungen in der Pflegeversicherung. Dies führt auch zu Beitragsanpassungen. Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass beide Gesetze zum 1. Januar 2015 ohne die Beiträge betreffende weitere Änderungen in Kraft treten.

So erhöht sich zum Beispiel der Beitrag der Pflegepflichtversicherung für einen 52-jährigen um 3,70 EUR.

Der Treuhänder hat die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt. Er ist ein von der DkV unabhängiger Mathematiker für Versicherungen.

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Private Pflegeversicherung wird teurer

Beitragsanpassung und Leistungsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

Zum 1.1.2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft treten. Das Gesetz enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. Die neuen Gesetze stärken sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen. So steigen zum Beispiel durch das 1. PSG die meisten Leistungsbeträge voraussichtlich pauschal um 4 Prozent.

Pflichtpflegeversicherung

 

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