Pflegepflichtversicherung. Wichtige Neuerungen zum 01.01.2015.

Pflegepflichtversicherung – Neuerungen zum 01.01.2015

Heute informieren wir Sie über Änderungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Januar 2015. Grund dafür sind gesetzliche oder vertragliche Vorgabe

Beitragserhöhung der Pflegepflichtversicherung

So kommt es in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung zu einer Anpassung der Beiträge. Dies ergibt sich durch die Entwicklung der Leistungsausgaben. Außerdem musste infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase der Rechnungszins gesenkt werden.

Lücken der Pflegepflichtversicherung

 

Ab dem 1. Januar 2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG) gelten. Gleiches gilt für das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mitdiesen Gesetzen verbessert und ändert der Gesetzgeber verschiedene Leistungen in der Pflegeversicherung. Dies führt auch zu Beitragsanpassungen. Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass beide Gesetze zum 1. Januar 2015 ohne die Beiträge betreffende weitere Änderungen in Kraft treten.

So erhöht sich zum Beispiel der Beitrag der Pflegepflichtversicherung für einen 52-jährigen um 3,70 EUR.

Der Treuhänder hat die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt. Er ist ein von der DkV unabhängiger Mathematiker für Versicherungen.

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Private Pflegeversicherung wird teurer

Beitragsanpassung und Leistungsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

Zum 1.1.2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft treten. Das Gesetz enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. Die neuen Gesetze stärken sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen. So steigen zum Beispiel durch das 1. PSG die meisten Leistungsbeträge voraussichtlich pauschal um 4 Prozent.

Pflichtpflegeversicherung

 

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Demenz und Pflegestufe 0

Was versteht man unter Demenz?

Unter Demenz leidende Menschen sind geistig immer weniger leistungsfähig. Sie leiden zuerst unter Störungen des Kurzzeitgedächtnisses. Ihre Merkfähigkeit geht zurück. In der Folge nimmt das gesamte Erinnerungs- und Denkvermögen ab. Damit gehen auch die Fähigkeiten zur Einschätzung von Situationen zurück. Dies beeinträchtigt die Menschen immer mehr bei den normalen Aktivitäten des Alltags. Wir sprechen hier von „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“.

Demenz und Pflege

 

Zahlen und Daten zur Demenz und Pflestufe 0

In Deutschland sind heute bis zu 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Diese Zahl liefert das Bundesministerium für Gesundheit. Statistische Prognosen rechnen mit der Erhöhung dieser Anzahl auf ungefähr 2,2 Millionen bis zum Jahr 2030. Darauf reagierte der Gesetzgeber mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Seit dem 01.01.2013 erhalten an Demenz erkrankte Menschen höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung.

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DKV Pflegetagegeld zahlt jetzt bei Demenz

Die DKV verbessert die Leistung des Pflegetagegeld Tarifs KPET weiter. Das Pflegetagegeld KPET leistet jetzt auch bei „Pflegestufe 0“, also bei Demenz? Für Versicherte im Pflegertagegeld Tarif KPET gilt ab dem 1.1.2014 eine wesentliche Leistungsverbesserung. DKV Versicherte erhalten dann auch bei Einstufung in die so genannte „Pflegestufe 0“ ein Pflegetagegeld.

Pflegetagegeld bei Demenz

 

Das betrifft Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, die einen Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung unterhalb der Pflegestufe I haben.

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