Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, weshalb sie auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird.
Mithin legt sie die Marktabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest und ist daher seit vielen Jahrzehnten Gegenstand gesundheitspolitischer Kontroversen. Sie unterliegt einer jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung.