Die Grundsicherung – ein Hindernis für die betriebliche Altersversorgung (bAV)?
Die Grundsicherung wird nicht selten als ein Argument gegen die zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung angeführt. Für bestimmte Personenkreise, die aufgrund ihres geringen Bruttoeinkommens vermutlich eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung bekommen, lohne sich die zusätzliche Altersversorgung nicht.
Was kann dem entgegengehalten werden?
Mit der Grundsicherung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die aufgrund ihres Alters oder wegen einer dauerhaften Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ihren Lebensunterhalt decken können. Die Aufstockung der Rente bis zur Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Sie dient lediglich der Deckung des Grundbedarfs.