Arbeitgeberwechsel- Was Arbeitnehmer bei seiner Krankenversicherung beachten sollten.
Wer seinen Arbeitgeber wechselt, muss an eine ganze Reihe von Dingen denken. Oft muss der Betreffende selbst bei dem bisherigen Arbeitgeber einen Nachfolger einarbeiten. Am neuen Arbeitsplatz ist Vieles anders als gewohnt. Wer denkt da schon an die Krankenversicherung? An was ist unbedingt zu denken? Welche Chancen können mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden sein?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist wichtig bei Wechsel des Arbeitgebers
Ob sich ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern kann bzw. muss oder privat, hängt zunächst von der Einkommenshöhe ab. Nur wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 53.550 EUR (2014) hat, ist nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er kann sich privat versichern.
Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Neben dem monatlichen Gehalt zählen also zum Beispiel auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen dazu.
Nicht angerechnet werden hingegen zum Beispiel unregelmäßig anfallende Überstundenvergütungen.