Krankenversicherung – Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel

Arbeitgeberwechsel- Was Arbeitnehmer bei seiner Krankenversicherung beachten sollten.

Wer seinen Arbeitgeber wechselt, muss an eine ganze Reihe von Dingen denken. Oft muss der Betreffende selbst bei dem bisherigen Arbeitgeber einen Nachfolger einarbeiten. Am neuen Arbeitsplatz ist Vieles anders als gewohnt. Wer denkt da schon an die Krankenversicherung? An was ist unbedingt zu denken? Welche Chancen können mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden sein?

 

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist wichtig bei Wechsel des Arbeitgebers

 

Ob sich ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern kann bzw. muss oder privat, hängt zunächst von der Einkommenshöhe ab. Nur wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 53.550 EUR (2014) hat, ist nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er kann sich privat versichern.

 

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Neben dem monatlichen Gehalt zählen also zum Beispiel auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen dazu.

Nicht angerechnet werden hingegen zum Beispiel unregelmäßig anfallende Überstundenvergütungen.

 

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Notlagentarif Krankenversicherung

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung

 

Durch das zum 01.08.2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" werden Versicherte entlastet, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Mit dem Gesetz wird ein Notlagentarif in der PKV eingeführt.

Der neue Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung

 

Mit dem neuen Gesetz wird in der PKV ein Notlagentarif (Tarif NLT) eingeführt.

Der Notlagentarif (Tarif NLT) ist kein Neugeschäftstarif, sondern gilt nur für Kunden, die mit den Beiträgen zur Krankheitskostenvollversicherung (inkl. Beihilfe) im Rückstand sind.

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Brillenzusatzversicherung der DKV

Aktuelles zur Brillenversicherung der DKV – Tarif KHMR

 

Die Brillenversicherung der DKV zahlt 90 % der Sehhilfen (inkl. Brillenfassungen) bis 300 € ab dem 14. Lebensjahr. Es besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Bezug einer Sehhilfe.

Wichtig: Wurden innerhalb von 2 Jahren eine Rechnung zur Sehhilfe eingereicht, dann verfällt der restliche Anspruch für die nächsten 2 Jahre. Ausnahme es verändert sich die Dioptrin um mindestens 0,5 Dioptrien.

 

 

 

 

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Krankenversicherung – Was ist bei Vertragsumstellung zu beachten?

Fragen und Antworten rund um das Thema “Vertragsumstellung”

Wo ist das Recht auf Vertragsumstellungen geregelt?

Der Versicherte kann seinen bestehenden Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit in einen gleichartigen Versicherungsschutz umwandeln. Seine bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Bei einer Verbesserung des Versicherungsschutzes darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen.

Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Bei der Gesundheitsprüfung wird das bisherige Krankheitsgeschehen berücksichtigt. Vorerkrankungen sowie gegenwärtige Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen spielen bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.

Aus den Angaben lässt sich schließen, wie wahrscheinlich künftig die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sein wird. Von der Gesundheitsprüfung hängt also ab, zu welchen Bedingungen die Tarifumstellung erfolgen kann.

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