Die Neuregelung der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) hat auch Auswirkungen auf die PKV (Private Krankenversicherung). Seit dem 1.8.2013 gilt eine Neuregelung zur freiwilligen Krankeversicherung in der GKV. Die Anschlussversicherung nach dem Ende einer gesetzlichen Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung erfolgt jetzt automatisch.