Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen beim Zahnarzt. mit einer Zahnversicherung. Zum Zahnarzt geht niemand gern. Das liegt nicht nur an den Schmerzen, sondern vor allem daran, dass gesetzlich Versicherte beim Zahnersatz einen nicht kleinen Eigenanteil selbst zahlen müssen.
In der Regel sind das mindestens 35 %. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt: Für Zahnersatz zahlt die Krankenkasse nur einen sogenannten „Festzuschuss“. Also einen festen Betrag abhängig vom Befund. Die Höhe des Festzuschusses entspricht 50 % für die jeweilige Regelversorgung – also der einfachen und „zweckmäßigen“ Lösung.
Bis zu 70% Zuzahlung bei Zahnersatz
Wünscht der Versicherte eine moderne und hochwertigere Zahnversorgung, muss er noch tiefer ins eigene Portemonnaie greifen. Entscheiden Sie, wie gut Ihre Zahnversorgung sein soll.