DKV zahlt kein Zahnersatz

Zahnzusatzversicherung keine Leistung bei Privatzahnarzt

Gestern sprach mich einer meiner Versicherten an und beschwerte sich bei mir:

 

"Die DKV HAT MIR MEIN IMPLANTAT NICHT BEZAHLT".

 

 

Was war passiert?

Der DKV Kunde ist über die Zahnzusatzversicherung DT85 versichert. Er hatte ein Rechnung über Verankerung eines Implantats im Kiefer eingereicht. Der Aufbau mit einer Krone sollte dann 8 Monate später erfolgen. Die Implantierung wurde durch einen Zahnarzt ohne Kassezulassung durchgeführt. Diese Rechnung hatte der Kunde bei der DKV eingereicht.

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Brillenzusatzversicherung der DKV

Aktuelles zur Brillenversicherung der DKV – Tarif KHMR

 

Die Brillenversicherung der DKV zahlt 90 % der Sehhilfen (inkl. Brillenfassungen) bis 300 € ab dem 14. Lebensjahr. Es besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Bezug einer Sehhilfe.

Wichtig: Wurden innerhalb von 2 Jahren eine Rechnung zur Sehhilfe eingereicht, dann verfällt der restliche Anspruch für die nächsten 2 Jahre. Ausnahme es verändert sich die Dioptrin um mindestens 0,5 Dioptrien.

 

 

 

 

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DKV Tarif KAMP. Zahlt wenn die GKV nicht zahlt.

  Beim Hausarzt gesetzlich privat versichert. Dieser Tarif schließt die Lücken des Schutzes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) im ambulanten Bereich und bietet umfangreichen Service auf hohem Leistungsniveau!   „Der neue Tarif wurde speziell für gesetzlich Versicherte entwickelt, die gerne wie ein Privatversicherter ambulant behandelt werden möchten, die aber aus den unterschiedlichsten Gründen ihre gesetzliche Krankenkasse … Weiterlesen

Betriebliche Krankenversicherung verliert Steuervorteil

Betriebliche KrankenkenversicherungAm 10.10.2013 hat das Bundesfinanzministerium eine Stellungnahme zu dem Thema "Zukunftssicherungsleistungen und 44-Euro-Freigrenze" veröffentlicht. In diesem Schreiben geht es um die Fragestellung, ob für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z.B. private Krankentagegeldversicherung und Pflegezusatzversicherung), als unter anderem auch die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) die aktuelle steuerliche Freigrenze von 44 € (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) anzuwenden ist.

 

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bkV)sind zu versteuern

Das BFM kommt hierbei zu dem Schluss, dass die Beiträge zur bKV (betriebliche Krankenversicherung) als Barlohn zu werten sind und somit nicht unter die 44,- € Freigrenze fallen. Diese Entscheidung soll endgültig ab dem 01.01.2014 Anwendung finden.

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