Tagespflege entlastet Famile

WIE TAGESPFLEGE ANGEHÖRIGEN HILFT.

Wussten Sie eigentlich, dass es neben der Versorgung durch einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim auch noch die Tagespflege gibt?

Damit können Angehörige, die Pflege selbst durchführen, erheblich entlastet werden.

​URLAUB FÜR DIE ANGEHÖRIGEN

Pflegebedürftige können so für mehrere Stunden am Tag oder in der Nacht in einem Tagespflegeheim versorgt werden.

Angehörige können sich in dieser Zeit um andere Dinge kümmern, Arbeiten gehen oder einfach nur eine ruhige Nacht verbringen.

WAS KOSTET DIE TAGESPFLEGE?

Ein Beispiel….​

Bei obigen Werten handelt es sich um Durchschnittswerte. Sie können in Deutschland unterschiedlich sein..

WAS ZAHLT DIE PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG?

Für die Tages- und Nachtpflege werden Leistungen aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Die Pflegepflichtversicherung sieht für die pflegebedingten Aufwendungen und je nach Vergütungsvereinbarung für die Transportkosten von und zum Heim, sowie die Ausbildungsvergütung bis zu 1995 Euro (bei Pflegegerad 5) monatlich vor.

Weitere Aufwendungen werden für Tages- beziehungsweise Nachtpflege aus den Entlastungsleistung getragen.

Für Entlastungsleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen Versicherten monatlich bis zu 125 € zu Verfügung.

Mit diesen Betrag, der bei Nichtverwendung bis zu einem Jahr angespart werden kann, können nicht gedeckte pflegebedingte Kosten, sowie Transport und auch Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege gezahlt werden.

​EIN BEISPIEL, WIE DIE DKV HILFT

Frau M. ruft verzweifelt in der Hauptverwaltung an. Sie ist mit der Pflege ihres demenzkranken Mannes überfordert und bittet um Hilfe.

Herr M. hat den Pflegegrad 3. Die tägliche Grundpflege wird von Frau M. alleine durchgeführt. Hierfür erhält sie ein Pflegegeld von 545 Euro monatlich.

Herr M. besucht zur Zeit zweimal wöchentlich die Tagespflege. Zusätzlich wird er von der Sozialstation zu Hause im Rahmen der Entlastungsleistungen versorgt.

Die finanzielle Situation ist angespannt.

DIE DKV SCHLÄGT VERÄNDERUNGEN VOR…

Nach Ausloten aller Möglichkeiten aus der Pflegeversicherung hat die DKV Frau M. zwei Veränderungen vorgeschlagen:

  1. Da der Höchstsatz der Tagespflege nicht ausgeschöpft wird, könnte Herr M. viermal in der Woche die Tagespflege besuchen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten könnten dann noch vollständig über den Anspruch der Entlastungsleistungen gezahlt werden.
  2. Die häusliche Betreuung durch die Sozialstation kann durch den Anspruch auf Kostenerstattung für einen Pflegedienst erweitert werden. Hierfür stehen bis zu 40% der Pauschale für Pflegedienstleistungen (519,20 Euro monatlich) zur Verfügung. Das Pflegegeld wird dabei entsprechend gekürzt.

Durch die Umstellung der Versorgung wird Frau M. deutlich entlastet. Darüber hinaus verringert sich der finanzielle Eigenanteil.

Also, sprechen Sie mir uns. Die DKV verfügt in ihrer Leistungsabteilung über Fachkräfte, die helfen alle Möglichkeiten der Pflichtpflegversicherung sinnvoll zu nutzen. Denn nichts ist wichtiger, als eine vernünftige Betreuung.