Wir, die DKV bieten einige Zusatzversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung an. Welche das sind und was Versichert ist erfahren Sie in diesem Artikel.
KKHT – Krankenhaustagegeld
Mit unserem Tarif KKHT erhalten Sie Geld für jeden Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
KBCK – Best Care
Mit dem Tarif Best Care KBCK vermittelt die DKV Ihnen bei bestimmten schweren Erkrankungen innerhalb von 5 Werktagen (montags bis freitags) einen Termin beim Top-Experten. Dieser bietet Ihnen eine ausführliche Zweitmeinung oder operiert Sie, wenn eine Operation erforderlich ist.
KSU – Stationär bei Unfall (Komfort)
Im Krankenhaus
100 % privatärztliche Versorgung
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freie Arztwahl – auch Chefarzt
100 % Ein- oder Zweibettzimmer200 Euro für ambulante Operationen
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Pauschale bei bestimmten unfallbedingten ambulanten Operationen zur freien Verfügung.
Leistungen nur bei Unfall
Hinweis
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es bestehen keine Wartezeiten
KDT – Zahnersatz
Implantate | Verdopplung Festzuschuss |
Kronen & Brücken | Verdopplung Festzuschuss |
Inlays | keine Leistung |
Regelversorgung | Verdopplung Festzuschuss |
KSHR – Brille, Reise
Sehhilfen
80 % vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
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bis 14 Jahre maximal 100 € je Sehhilfe
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ab 14 Jahre maximal 200 € je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
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alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse
Ausland
100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
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bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
100 % stationäre Behandlung
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bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
100 % akute ambulante Behandlung
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bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
24-Stunden-Notrufservice100 % Krankenrücktransport
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bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %
Hier kommen Sie zum Online-abschluss des Tarifs KSHR.
PSP – Pflege Schutz Paket
- 24-Stunden-Versorgungsgarantie: Pflegeheimplatz-Garantie bzw. Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bei erstmaligem Bedarf oder bei Erhöhung Ihres Pflegegrads.
- Serviceleistungen: Für Sie oder Ihre Familienangehörigen: persönliche Beratung bei Fragen rund um die Pflege, vor Ort oder per Telefon. Vermittlung von Serviceleistungen für Pflege, Haushalt, technische Hilfe, Abrechnungen u. v. m.
- 1.000 € Einmalzahlung: Ab Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): einmalig Auszahlung von 1.000 €, wenn zum ersten Mal eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
UZ 1/2 – Unterbrinung im Krankenhaus (Basis)
Tarif UZ1:
Im Krankenhaus:
100 % Einbettzimmer
- gesondert berechenbare Unterbringung (ohne Chefarztbehandlung)
50 € Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung
- wenn das Krankenhaus die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nicht zur Verfügung stellen kann. Auch bei Kindern.
Bei Krankheiten und Unfällen
Tarif UZ2:
Im Krankenhaus:
100 % Zweibettzimmer
- gesondert berechenbare Unterbringung (ohne Chefarztbehandlung)
25 € Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung
- wenn das Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer nicht zur Verfügung stellen kann. Auch bei Kindern.
Bei Krankheiten und Unfällen
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns – 0271 2390848