Die DKV verbessert Krankentagegeldbedingungen: Krankentagegeldversicherung der DKV – Erhöhung der Altersgrenze Die Krankentagegeldversicherung endet grundsätzlich laut den Musterbedingungen Krankentagegeld (MBKT) mit Erreichen der Altersgrenze. Dies ist in der Regel das 65. Lebensjahr. Für alle Krankentagegeldversicherungen der DKV wurde die Altersgrenze vom 65. auf das 70. Lebensjahr erhöht. Die Musterbedingungen der Krankentagegeld-Bedingungsteile der Einzelversicherung (EV) – § 15 Abs. 1c)) – sowie des Krankentagegeld-Bedingungsteils der GV – § 14 Abs. 1c) – sehen zwar weiterhin vor, dass die KT-Versicherungen spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres enden. Davon abweichend wurde jedoch in den Tarifbedingungen der Krankentagegeld-Bedingungsteile die Altersgrenze auf das 70. Lebensjahr erhöht. Fortführung des Krankentagegeldes der DKV bis zum 75. Lebensjahr möglich Der Versicherungsnehmer (VN) hat künftig das Recht, bei Erreichen der Altersgrenze seine Krankentagegeldversicherung bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres fortzuführen; und zwar unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Bisher hatte der VN bei Weiterbestehen der Versicherungsfähigkeit lediglich einen Anspruch auf Abschluss einer neuen KT-Versicherung zum Neugeschäftsbeitrag – also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein Antrag auf Fortführung der KT-Versicherung ist künftig nicht mehr erforderlich. Der VN muß lediglich innerhalb von zwei Monaten nach Vollendung des 70. Lebensjahres schriftlich mitteilt, dass die Versicherungsfähigkeit weiterhin besteht und die Versicherung fortgeführt werden soll. In der Gruppenversicherung (GV) endet das Krankentagegeld nicht mit Bezug der Altersrente In der Einzelversicherung enden die KT-Versicherungen auch weiterhin mit Bezug von Altersrente. In der GV gibt es diese Einschränkung nicht. Das Höchstaufnahmealter mit 64 in der Krankentagegeld-Versicherung bleibt unverändert. Tipp zum Krankentagegeld der DKV: Achten Sie darauf , das Sie ein Krankentagegeld bei der DKV über eine Gruppenversicherung beantragen. Fragen Sie gezielt nach den Vorteilen der Gruppenversicherungs Krankentagegelder der DKV, wenn Sie obige Vorteile haben möchten. Hier können Sie mehr über das Krankentagegeld der DKV erfahren: Krankentagegeld für Selbstständige Krankentagegeld für Freiberufler