Weitere Änderungen Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Anspruch auf Wahlleistungen bei stationärer Behandlung Wappen Rheinlad-Pfalz
Beihilfeberechtigte Personen (Beamte) können sich per Wahlrecht in einem bestimmten Zeitraum für den Anspruch auf Wahlleistungen bei stationärer Behandlung entscheiden.

Wahlleistungen für Beamte nur nur über Zusatzbeitrag möglich

Zu den Wahlleistungen gehören der Anspruch auf ein Zweibettzimmer und die privat ärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung).

Beamter muss dafür ab 01.01.2012 monatlich 26 Euro bezahlen

Dafür muss ab dem 1.1.2012 pro Beihilfeberechtigtem ein monatlicher
Beitrag von 26 Euro gezahlt werden (bisher 13 Euro). Alle Beamte, die in der Vergangenheit die Frist zur Ausübung ihres Wahlrechts versäumt oder die sich gegen die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen ausgesprochen hatten, können ihr Wahlrecht erneut ausüben. Hierfür gilt eine Frist von 6 Monaten (bis 30.6.2012).

Hier geht es zu den Beihilfetarifen für Beamte…..