„Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld – und bestimmen selbst, wie und wo Sie betreut werden möchten!“ Dies verspricht Ihnen der neue Pflegetagegeld Tarif.
Nicht gebunden zu sein und selbst zu bestimmen ist das was zählt.
In dem neuen Pflegetagegeld Tarif sind alle Personen Versicherungsfähig mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland.
Der PTG Tarif kann auch ohne Bestehen einer Pflegepflichtversicherung versichert werden und erhielt in der Focus Money den 2. Platz!
Je höher die Pflegestufe, desto höher das Pflegetagegeld
Bestimmter Prozentsatz des vereinbarten Pflegetagegeldes in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegestufe
- In der Pflegestufe 0 30 %
- In der Pflegestufe I 40 %
- In der Pflegestufe II 70 %
- In der Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Pflegetagegeld
Pflegetagegeld PTG leistet auch bei Pflegebedürftigkeit infolge einer Suchterkrankung und bei Demenz (Pflegestufe 0)
Das Pflegetagegeld wird in der tariflich vereinbarten Höhe, ohne Unterbrechung und ohne Befristung, weiter gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit und/oder die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz schon vor Beginn der Behandlung festgestellt wurde.
Sie entscheiden, ob Pflege Zuhause oder im Pflegeheim
Auch wenn die vollstationäre Pflege nicht erforderlich ist, Sie aber lieber im Pflegeheim untergebracht sein möchten und dort gepflegt werden, wird das Pflegetagegeld für vollstationäre Pflege aus Tarif PTG in voller vereinbarter Höhe gezahlt.
Der Versicherte entscheidet wo er gepflegt werden möchte. Share on X
Automatische Erhöhung des Pflegetagegeld
Der Versicherte erhält alle 3 Jahre automatisch ein Erhöhungsangbebot von 5 Euro pro Tag. Übrigens gilt dies auch für Versicherte die bereits Leistungen aus dem Pflegetagegelde erhalten. Die automatische Erhöhung des Pflegetagegeldes ist sinnvoll, um u.a. die mit der Zeit steigenden Pflegekosten berücksichtigen zu können. Ein einzigartiges Angebot
“Die Anpassung erfolgt auch nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bzw. einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.”
Dabei darf das maximale Pflegetagegeld von 160 Euro bei der Erhöhung, die erstmals 2018 stattfindet, nicht überschreiten.
Weitere Gründe für Erhöhungen ohne Gesundheitsfragen
Der Versicherte kann sein Pflegeragegeld ohne Gesundheitsprüfung um 5 oder 10 Euro täglich erhöhen, wenn folgende Ereignisse eintreten:
– Bei erstmaligem Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
– Bei Bezug eines Altersruhegehaltes (Pension).
– Bei Bezug einer Rente aus berufsständischen Versorgungswerken.
– Bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft.
– Bei Geburt oder Adoption eines Kindes.
– Bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.
– Bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder Lebenspartners.
Darüberhinaus kann der Versicherte jederzeit sein Pflegetagegeld auf maximal 160 Euro erhöhen. Dabei werden allerdings Gesundheitsfragen an, die zu einer Erhöhung des Beitrages oder der Ablehung des Erhöhungsantrages führen könn
DKV akzeptiert Einstufung durch dem Medizinischen Dienst
Die durch die Pflegepflichtversicherung getroffenen Einstufungen gilt auch für die Pflegetagegeldversicherung. Die DKV prüft nicht noch einmal selber die Pflegestufe. Diese Entscheidung wird durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Die DKV übernimmt dann diese Entscheidung.
Wechselrecht bei Veränderungen der Pflichtpflegeversicherung
Der Tarif sieht ein erleichtertes Wechselrecht in neue Tarife vor, wenn diese aufgrund der gesetzlichen Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und der Pflegestufen von der DKV eingeführt werden.
Sie können innerhalb von drei Monaten nach der Information über einen neuen Pflegezusatztarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Einhaltung etwaiger Wartezeiten, in den neuen Tarif wechseln. Dies gilt auch, wenn bereits Pflegebedürftigkeit besteht.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vorschlag an.
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