Zusatzversicherung bietet Privatpatientenstatus

 

Bisher musste man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, um Privatpatient zu werden. Das ist nun nicht mehr nötig! Kunden können sich mit dem neuen BestMed Kombitarif zur GKV (BMG) einfach für beides entscheiden – gesetzlich versichert bleiben und dennoch wie ein Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus behandelt werden.

 

Diese kompakte Zusatzversicherung mit einem derart hohen Leistungsniveau ist einzigartig am Markt. Der Tarif BMG bietet zusammen mit der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Leistung das gleiche Leistungsniveau wie die private Vollversicherung BestMed Komfort Tarif BMK der DKV.

 

 

Für wen eignet sich der neue Tarif BMG?

Die Absicherung richtet sich an Familien, Ehepaare und Singles, die einen hohen Anspruch an die medizinische Versorgung und ein hohes Jahreseinkommen haben. Im Fokus stehen gesetzlich Krankenversicherte, insbesondere mit freiwilliger Mitgliedschaft. Und auch die ehemaligen PKV Versicherten ist der Tarif interessant. Besonders attraktiv ist der Tarif für Kinde, da diese für weniger als 75 € im Monat inklusive Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

 

#GKV versichert und trotzdem Privatpatient. Geht das? Share on X

Die Leistungen des Tarif BMG im Überblick:

Nach GKV-Vorleistung:

  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • 100 % ambulante ärztliche Leistungen
  • 100 % Arznei-, Verband-, und Hilfsmittel
  • 100 % Zahnbehandlung inklusive Prophylaxeleistungen
  • Bis zu 85 % für Einlagefüllungen (Inlays), Zahnkronen und Zahnersatz, z.B. Brücken, Zahnprothesen, Implantate (max. 6 Implantate je Kiefer)
  • freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken
  • Zweibettzimmer (für 70 Cent mehr das Einbettzimmer) und Chefarztbehandlung

 

Kostenerstattung ist eine Vertragsgrundlage

Die Wahl der Kostenerstattung ist ein Muss für einen BMG-Vertrag. Diese muss bei der jeweiligen GKV beantragt werden. Die Versicherungsfähigkeit ist nur mit Vereinbarung der Kostenerstattung ab Versicherungsbeginn gegeben. Sie ist zwingend erforderlich, damit die Tarifleistung unter Berücksichtigung der GKV-Leistungen ermittelt und ausgezahlt werden kann.

 

Interesse? Dann Förden Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an….

 

Weitere Informationen zum Tarif BMG der DKV