Brillenzusatzversicherung der DKV

Aktuelles zur Brillenversicherung der DKV – Tarif KHMR

 

Die Brillenversicherung der DKV zahlt 90 % der Sehhilfen (inkl. Brillenfassungen) bis 300 € ab dem 14. Lebensjahr. Es besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Bezug einer Sehhilfe.

Wichtig: Wurden innerhalb von 2 Jahren eine Rechnung zur Sehhilfe eingereicht, dann verfällt der restliche Anspruch für die nächsten 2 Jahre. Ausnahme es verändert sich die Dioptrin um mindestens 0,5 Dioptrien.

 

 

 

 

Ein Beispiel: Ein Kunde reicht eine Rechnung über 50 EUR für Monatslinsen mit Rechnungsdatum 01.03 ein. Die DKV erstattet dann diese zu 90 Prozent, also 45 EUR. Einen Monat später sendet der Kunde wieder eine Rechnung für Monatlinsen über 50 EUR. Die DKV erstattet 0 EUR. Hätte der Kunde beide Rechnungen zusammen eingereicht, dann hätte die DKV 90 EUR erstattet. Deshalb die Rechnungen zur Sehhilfe sammeln und dann einreichen sobald die 300 EUR überschritten sind.

 

Brillenversicherung zahlt nicht nur für Brille

Sehhilfen werden definiert als Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen – auch Tages- und Monatslinsen.

Darüber werden Hilfsmittel zu 80 Prozent bis zu 300 € je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung übernommen.

Auch Hörgeräte werden zu 80 % Hörgeräte bis zu 600 € pro Ohr übernommen.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren…

 

 

 

 

 

Kommentar verfassen