Heute war ich bei einem meiner guten Kunden der Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH ist.
Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass dieser Gesellschafter Geschäftsführer der GmbH nur sechs Wochen Lohnfortzahlung mit seiner Gmbh vereinbart hat.
Ich schlug ihm vor die Lohnfortzahlung über die GmbH bis auf den 182. Tag zu verlängern. Gleichzeitig würde der Geschäftsführer sein privates Krankentagegeld mit einem Leistungsbeginn vom 43. Tag auf den 183. Tag verlegen. Der Geschäftsführer spart dann monatlich 70 €.
Gleichzeitig empfahl ich ihn unser Krankentagegeld über die GmbH. Hier schlug ich dem Geschäftsführer der GmbH als Leistungsbeginn den 22. Tag vor.
Wenn der Geschäftsführer dann mal krank ist, dann bekommt die GmbH ab dem 22. Tag bis zum 182. Tag 170 € pro Tag von der DKV.
Der monatliche Beitrag beläuft sich hier auf 56 €. Hinzu kommt, das diese 56 € Betriebsausgaben sind.
Der Geschäftsführer der GmbH war begeistert. Er konnte somit private Ausgaben für sein Krankentagegeld zu Betriebsausgaben machen.
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