Wie viele andere Krankenversicherungen auch verzichtet die DEVK beim Krankentagegeld nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die Auswirkungen können gravierend sein: Jederzeit können Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsabschluss von der Krankenversicherung gekündigt werden. Sollte es zu einem Versicherungsfall kommen, besteht das Risiko, dass Sie ohne Krankentagegeld dastehen. Bevor Sie sich daher für ein DEVK Krankentagegeld entscheiden, sollten Sie auch andere Tarife in Betracht ziehen. Doch zunächst weitere Details zu den Tarifen
Die Konditionen des Krankentagegeldes
Innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsabschluss wird generell kein Krankentagegeld ausbezahlt, das heißt die Wartezeit beträgt 3 Monate.
Selbstständige können ein Krankentagegeld erst ab dem 15. oder ab dem 29. Tag abschließen.
Wie eingangs schon erwähnt, wird auf das ordentliche Kündigungsrecht nicht verzichtet, dies kann im Zweifelsfall gravierende Konsequenzen mit sich bringen.
Das Fazit zur DEVK
Die DEVK hält nach meiner Ansicht nur ein sehr eingeschränktes Angebot im Krankentagegeld-Bereich bereit. Insbesondere die Tatsache, dass auf das ordentliche Kündigungsrecht nicht verzichtet wird, ist negativ hervorzuheben.
Daher: Bevor Sie ein Krankentagegeld bei der DEVK abschließen, ist es ratsam, sich Vergleichsangebote anderer Unternehmen einzuholen. So können Sie einen Tarif auswählen, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt und bestenfalls auch auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.