Was versteht man unter Demenz?
Unter Demenz leidende Menschen sind geistig immer weniger leistungsfähig. Sie leiden zuerst unter Störungen des Kurzzeitgedächtnisses. Ihre Merkfähigkeit geht zurück. In der Folge nimmt das gesamte Erinnerungs- und Denkvermögen ab. Damit gehen auch die Fähigkeiten zur Einschätzung von Situationen zurück. Dies beeinträchtigt die Menschen immer mehr bei den normalen Aktivitäten des Alltags. Wir sprechen hier von „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“.
Zahlen und Daten zur Demenz und Pflestufe 0
In Deutschland sind heute bis zu 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Diese Zahl liefert das Bundesministerium für Gesundheit. Statistische Prognosen rechnen mit der Erhöhung dieser Anzahl auf ungefähr 2,2 Millionen bis zum Jahr 2030. Darauf reagierte der Gesetzgeber mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Seit dem 01.01.2013 erhalten an Demenz erkrankte Menschen höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Feststellung der Demenz und Einstufung in Pflegestufe 0
Bei der Pflegepflichtversicherung ist ein Prüfungsantrag zu stellen. Der medizinische Dienst vereinbart dann einen Termin zur Begutachtung. Dabei hält er nach feststehenden Maßstäben den Grad der Einschränkung beim Patienten fest. Hieraus erstellt er ein Pflegegutachten und leitet es an die Pflegepflichtversicherung zur Genehmigung weiter. Das Ergebnis kann die Einordnung in eine der Pflegestufen I bis III oder auch der so genannten „Pflegestufe 0“ sein.
Die so genannte „Pflegestufe 0“ (Demenz)
Menschen, die einen Pflegebedarf haben, der aber weniger als 45 Minuten pro Tag in der Grundpflege ausmacht, werden keiner der drei herkömmlichen Pflegestufen zugeordnet. Leiden sie dennoch unter „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, rechnet man sie der so genannten „Pflegestufe 0“ zu. Dies ist z.B. für demenzkranke Menschen typisch.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei „Pflegestufe 0“ im Überblick
Pflegen die Angehörigen die Demenzkranken selbst, zahlt die Pflegeversicherung dafür monatlich 120 Euro Pflegegeld. Betreut ein Pflegedienst die Demenzkranken, zahlt die Pflegepflichtversicherung dafür monatlich 225 Euro.
Wenn Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I oder II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) verbunden ist, werden die Leistungen nach der jeweiligen Pflegestufe im ambulanten Bereich erhöht. In allen Pflegestufen erhalten die so Erkrankten ein zusätzliches Betreuungsgeld von 100 Euro im Monat. Ist die Einschränkung in erhöhtem Ausmaß vorhanden, erhalten sie ein zusätzliches Betreuungsgeld von 200 Euro im Monat.
Pflegetagegeld der DKV leistet jetzt auch bei „Pflegestufe 0
Für Versicherte der DKV im Tarif KPET gilt ab dem 1.1.2014 eine wesentliche Leistungsverbesserung. Sie erhalten dann auch bei Einstufung in die so genannte „Pflegestufe 0“ ein Tagegeld. Das betrifft Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, die einen Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung unterhalb der Pflegestufe I haben. Die Höhe des Pflegetagegegeldes bei Pflegestufe 0 beträgt 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes. Hat der Versicherte zum Beispiel ein Pflegetagegegeld von 50 € pro Tag vereinbart, dann erhält er ein Pflegetageeld bei Demenz von 150 € monatlich. Dieses zusätzliche Pflegetagegeld wird nur bei Pflegestufe 0 gezahlt. Kommt im Verlauf der Demenz noch eine Pflegestufe hinzu, entfallen in diesem Fall die 150 €. Dann werden aus dem Traif KPET bei Pflegestufe I bei häuslicher Pflege 25 % aus dem vereinbarten Pflegetagegeld gezahlt. Bei 50 € Pflegetagegeld würde dies 375 € bedeuten, Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege durch Famileinangehörige oder Pflegefachkräfte durchgeführt wird. Ab Pflegestufe II erhöht sich das Pflegetagegeld dann auf 50 % bzw. 750 €, und ab Pflegestufe III werden dann 75 % also 1125 € monatlich gezahlt.
Pflegetagegeld der DKV zahlt im Pflegeheim 100 %
Wenn der zu Pflegende in einem Pflegeheim liegt, werden 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt. In obigem Fall würde dies eine monatliche Auszahlung von 1500 € bedeuten. Dabei ist es unerheblich, ob Pflegestufe I, II oder III vorliegt. Lediglich bei Pflegestufe 0 sieht der Tarif, wie bei der häuslichen Pflege, ein Pflegetagegeld von 10 % des vereinbarten Pflegetagegeldes vor.
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