DKV senkt beim Krankentagegeld die Beiträge zum 01.04.2014. Heute habe ich die neuen Beitragslisten der DKV, gültig ab dem 01.04.2014, erhalten. Hier ist bei den wichtigsten Krankentagegeldern der DKV ein positiver Trend zu beobachten. Leider gilt das aber nicht für alle Krankentagegelder der DKV.
Krankentagegeld der DKV wird oft günstiger
Die Beitragserhöhungen in den Krankentagegeldtarifen beruhen in erster Linie auf längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten. Diese sind zunehmend eine Folge schwerwiegender Krankheitsfälle. In Deutschland nehmen schwerwiegende Krankheitsfälle wie psychische Erkrankungen immer mehr zu. Als Folge hieraus verlängert sich die Dauer, in denen die betroffenen Patienten arbeitsunfähig sind. Das führt auch zu steigenden Ausgaben der Krankentagegeld-Versicherungen, die diesen Verdienstausfall abdecken.
Diese führen zu Beitragserhöhungen in einigen Tarifen. Erfreulicherweise können aber auch in einigen Tarifen die Beiträge gesenkt werden. Dies ist sehr erfreulich, da die Gesetzlichen Krankenkassen über einen rasanten Anstieg der Ausgaben ihres Krankengeldes klagen. Erfahren Sie hier, für wen des teurer wird…
Krankentagegeld für Geschäftsführer wird bis zu 8% günstiger
Beim Krankentagegeld Tarif TL der DKV für Geschäftsführer einer GmbH kommt bei fast allen Tarifstufen und Altergruppen zu Beitragssenkungen. Alle anderen Tarife bleiben beitragsstabil.
Hier gilt, je älter der Versicherte ist, desto höher die Ersparnis.
Dies gilt auch für den Tarif TL3 für Geschäftsführer, der eine Gehaltsfortzahlung vom 4., 8., 15. oder 22. Tag bis zum 182. Tag vorsieht. Insbesondere der Leistungsbeginn ab dem 4. sieht die höchsten Beitragssenkungen vor.
Krankentagegeld für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag
Das Krankentagegeld für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag wird in Altersgruppe zwischen 30 und 57 Jahren im Schnitt 2-3 % günstiger.
In der Altergruppe ab 58 Lj kommt es zu Beitragssenkung um bis zu 7 bis 8%. Auch hier gilt, je älter der Versichterte ist, desto größer ist die Beitragssenkung. Lediglich beim Krankentagegeld mit einem späteren Beginn, zum Beispiel ab dem 91. oder 183. Tag kommt es zu Beitragserhöhungen von 3 bis 5 %.
Krankentageld für Freiberufler bleiben stabil
Die DKV bietet spezielles Krankentagegeld für Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater an.
Dieses sind sowieso im Schnitt schon 40 bis 50 % günstiger als das Krankentagegeld für Selbstständige Auch hier bleibt das Krankentagegeld beitragsstabil. Hier setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort.
Krankentagegeld für Selbstständige nur ab dem 43. Tag teurer
Alle früheren Leistungsbeginnen bleiben beitragsstabil, dies gilt erstaunlicherweise auch für das Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 4., 8. und 15. Tag.
Fazit: Die DKV baut Ihren Wettbewerbsvorteil im Bereich Krankentagegeld weiter aus. Hier kommt zum Tragen, das die DKV mit weitem Abstand der größte Krankentageldversicherer in Deutschland ist.
Das könnte Sie auch interessieren…..
- Krankentagegeld für Freiberufler, für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater
- Krankentagegeld für Arbeitnehmer
- Krankenketagegeld für die GmbH