Beim Hausarzt gesetzlich privat versichert.
Dieser Tarif schließt die Lücken des Schutzes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) im ambulanten Bereich und bietet umfangreichen Service auf hohem Leistungsniveau!
„Der neue Tarif wurde speziell für gesetzlich Versicherte entwickelt, die gerne wie ein Privatversicherter ambulant behandelt werden möchten, die aber aus den unterschiedlichsten Gründen ihre gesetzliche Krankenkasse nicht verlassen möchten oder können. Damit Sind gesetzlich Versicherte privat versichert."
Seine besonderen Vorteil zeigt der Tarif KAMP der DKV, wenn die Gesetzliche Krankenkase gar nicht zahlt. Hier einige Leistungsbeispiele.
Nachsorge (CT) in der Chefarztambulanz
Im ersten Fall geht es um eine Nachuntersuchung nach einem schweren Autounfall. Der DKV-Versicherte ist gesetzlich Krankenversichert und hat darüber hinaus eine stationäre Zusatzversicherung für das Krankenhaus mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Nach einem schweren Autounfall wurde der DKV Versicherte im Krankenhaus durch den Chefarzt behandelt. Es kam zu mehreren Operationen u.a. auch im Halsworbelbereich. Alle Operationen verliefen zur vollsten Zufriedenheit des Patienten. Da der Versicherte mit der Operation durch den Chefarzt so zufrieden war, wollte er die Nachuntersuchung im Krankenhaus durchführen lassen. Allerdings zahlte seine Gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht, da der Chefarzt keine Kassenzulassung hatte. Der Versicherte musste 448 € selber zahlen.
Aus dem Tarif KAMP wären von der DKV 85 % der Leistungen übernommen worden. Doch sehen Sie selber:
MRT der Prostata
Im zweiten Fall geht es um eine besonders aufwendige MRT Untersuchung der Prostata. Der Arzt rechnete diese mit dem erhöhten Steigerungssatz 2,3- Fach ab. Die Begründung des Arztes finden Sie auf der beiliegenden Rechnung unter "Begründung". Von Gesamtkosten in Höhe von 1119,64 € übernahm die gesetzliche Krankenkasse nur 124,35 €. Aus dem Tarif KAMP der DKV kommen noch mal 895 € hinzu.
Osteopathie
Die Krankenkassen leisten bei Osteopathie nur teilweise. In begrenztem Umfang, z.B. leistet die TK 80% bis 6 Sitzungen bis jeweils maximal 60 €. Weitere Krankenkassen (AOKs…) sind diesem Beispiel gefolgt. Die DKV leistet im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise. Üblich sind zum Beispiel 80 € je Sitzung. Ein Leistungsbeispiel: Kunde erhält 10 Sitzungen verordnet, die Sitzung kostet 80€, die Kasse zahlt 6 x 60€. Die DKV übernimmt aus demTarif KAMP die Differenz 6 x 20 € für die ersten 6 Sitzungen und für die restlichen 4 Sitzungen jeweils 4 x 80 €. Die DKV übernimmt insgesamt 440 €.
Hörgeräte
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt für 2 Hörgeräte max. 758,30 €. Die Kassenleistung wird von der DKV aus dem Tarif KAMP um 1.000 € je Hörgerät ergänzt. Zudem: Hilfsmittelservice bei der Suche nach gutem Hörgerät
Arzneimittel und Reiseimpfung
Blutdrucksenkende Medikamente sind teilweise keine Kassenleistung (z.B. „Iscover“ ). Bei fehlender GKV-Vorleistung Erstattung aus KAMP: 85% der Kosten.
Bei Nicht-Verschreibungspflichtigen Medikamente (bspw. Erkältungsmittel) gibt es keine Erstatung von der Gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung aus KAMP: 85% bei Privatrezept
Bei Reiseimpfungen erfolgt in der Regel keine Leistung der Krankenkasse. Bei fehlender GKV-Vorleistung Erstattung aus KAMP: 85% der Kosten. Hepatitis-Kombiimpfung Twinrix: 3x Impfstoff à 64 €, 3x Injektion à 10,72€. Eigenanteil des Kunden: ohne KAMP: ca. 840 € im Jahr mit KAMP: 126 €.
Das könnte Sie auch interessieren….