Entgeltzahlung: Was muss beachtet werden?
Schon eine plötzliche Grippe kann jeden für eine längere Zeit ans Bett fesseln. Was passiert mit dem Einkommen? Wer zahlt was, und vor allem wie viel?
Das sind nur einige der zahlreichen Fragen, die sich zu diesem Thema stellen.
Entgeltfortzahlung: Wer hat Anspruch darauf?
Arbeitnehmer können durch Krankheit oder eine körperliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig sein. Dazu zählt auch Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Dann erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Dazu muss das Arbeitsverhältnis mindestens seit vier Wochen bestehen. Auch geringfügig Beschäftigte, sogenannte 450-Euro-Kräfte, erhalten Entgeltfortzahlung.
Auch Gesellschafter Geschäftsführer können Entgeltfortzahlung erhalten
Das Gleiche kann für den Gesellschafter Geschäftsfüher einer GmbH gelten. Der Geschäftsfüherer einer GmbH kann dies individuell in seinem Dienstvertrag mit der GmbH vereinbaren. Wenn er dies nicht regelt, dann hat er bei Arbeitsunfähigkeit keine Engeltfortzahlung. Er erhält dann im Krankheitsfall kein Geld von der GmbH.
Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung?
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf 100%ige Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen (42 Kalendertage). Dazu müssen sie nicht gesetzlich pflichtversichert sein. Auch freiwillig gesetzlich und privat voll Versicherte haben diesen Anspruch. Manche Arbeitgeber leisten auch freiwillig eine längere Entgeltfortzahlung. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
Wann entsteht wieder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ein Arbeitnehmer war arbeitsunfähig und hat anschließend die Arbeit wieder aufgenommen. Nach einigen Tagen kann er wieder arbeiten. Danach meldet er sich wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig. Jetzt hat er wieder für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Aber: Wie sieht es aus, wenn er wegen derselben Krankheit wieder Arbeitsunfähig wird?
Tritt nach einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen wegen derselben Krankheit wieder eine Arbeitsunfähgikeit ein, so gilt: Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Seit dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit sind mindestens 6 Monate vergangen
- Seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind mindestens 12 Monate vergangen.
Wie passiert nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung?
Sind 42 Tage abgelaufen, dann entfällt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Statt dessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Regelung bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten 4 Wochen
Eine Besonderheit gibt es, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen bei seinem neuen Arbeitgeber arbeitsunfähig wird.
Tritt bei einer neuen Beschäftigung innerhalb der ersten vier Wochen Arbeitsunfähigkeit ein, zahlt die Krankenkase grundsätzlich sofort Krankengeld bis zum Ende der vierten Woche. Ab der fünften Woche besteht dann Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für volle sechs Wochen. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit an, zahlt die Krankenkasse danach wieder Krankengeld.
Krankengeld ist niedriger als das Gehalt
Es beträgt 70% des Bruttogehalts. Zugleich ist es in zweifacher Hinsicht begrenzt:
- Es darf 90% des Nettogehalts nicht übersteigen.
- Es darf 2.835,50 Euro nicht übersteigen. (Wert für 2014).
Hiervon zieht die Krankenkasse 11,975 %* (2014) ab. Das sind die Beiträge zu folgenden Sozialversicherungen:
● Gesetzliche Rentenversicherung (9,45%).
● Arbeitslosenversicherung (1,50%).
● Soziale Pflegeversicherung (1,025%).
Achtung: Kinderlose Personen.
Ihr Beitrag für die soziale Pflegeversicherung kann höher liegen. Dazu müssen sie älter als 23 Jahre und nach dem 31.12.1939 geboren sein. Diese tragen dann einen um 0,25%-Punkte höheren Beitragssatz
Beispiel für Berechnung Krankengeld
Quelle: Broschüre DAK Krankengeld
Beitragsfreiheit bei Bezug des Krankengeld
Mit Beginn der Zahlung des Krankengeld wird die Krankenkasse beitragsfrei weitergeführt. Der Versicherte zahlt keinen Beitrag und ist trotzdem krankenversichert.
Dauer Krankengeld ist begrenzt
Die Krankengeldzahlung erfolgt wegen derselben Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Danach endet die Zahlung. Ist der Bezieher des Krankengeld zu diesem Zeitpunkt noch arbeitsunfähig, dann ist er auf Sozialhilfe angewiesen.
Fazit: Das Krankengeld ersetzt das Nettoeinkommen nicht zu 100%. Ein privates Krankentagegeld sollte diese Versorgungslücke ausgleichen.
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