Viele Beschwerden von Kunden drehen sich um die Bestätigung und Abwicklung von Kündigungen. Darauf hat ERGO reagiert und den Umgang mit Kündigungen im Sinne des Leitbildes verständlich, kundenfreundlich und nachvollziehbar gestaltet.
Kundenfreundlicher Umgang mit Kündigungen durch Kunden der ERGO
Für alle Verträge (Privat- und Geschäftskunden) der ERGO Gruppe, egal ob es sich um Verträge bei der ERGO, DAS oder DKV handelt, gilt Folgendes:
- Kunden können schriftlich per Brief und Fax Verträge der ERGO kündigen; in der Kraftfahrt-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung ist dies auch per E-Mail und Telefon möglich.
- Kunden erhalten ab sofort umgehend eine schriftliche Eingangs- oder Kündigungsbestätigung
- Fachabteilungen der ERGO deuten Kündigungen auf den nächstmöglichen Zeitpunkt (lt. AVB) um, ohne dass der Kunde erneut eine Kündigung aussprechen muss, wenn der Kündigungszeitpunkt vom Kunden falsch benannt hat.
Die Vorteile des neuen Umgang mit Kündigungen
Durch die schriftliche Bestätigung der Kündigung vermeidet die ERGO Rückfragen und Unklarheiten auf Kundenseite. Die ERGO erhofft sich durch diesen fairen und partnerschaftlichen Umgang das sich die Chance, erhöht, dass der Kunden sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für ERGO entscheidet oder die ERGO weiterempfiehlt.
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