In den letzten Jahren hat die Zahl der Aufkäufe von Lebensversicherungsverträgen deutlich zugenommen. Aus Sicht des Versicherungsnehmers (VN) ist der Verkauf seiner Lebensversicherung eine Alternative zum Rückkauf, da ein Verkauf oftmals einen höheren Auszahlbetrag verspricht.
Das klassische Geschäftsmodell beim Ankauf von Lebensversicherungen:
Der Versicherungsnehmer (VN) verkauft seine Lebensversicherung und erhält im Gegenzug zeitnah einen Preis, der in vielen Fällen oberhalb des Rückkaufwertes im Falle der Kündigung liegt. Der Käufer führt den Vertrag weiter, um so später (bei Ablauf) eine Rendite zu erzielen.
Die neuen Modelle beim Ankauf von Lebensversicherungen:
Den VN wird von Aufkäufern versprochen, einen erheblich über dem Rückkaufswert liegenden Betrag zu zahlen. Allerdings soll der Gegenwert nur in Raten und über viele Jahre hinweg ausgezahlt werden. Sicherheiten werden nicht gegeben, auch wenn mit Begriffen wie „garantierte Auszahlung“ geworben wird. Da diese davon abhängt, dass der Aufkäufer weiter existent ist, kann schlimmstenfalls der Kunde sogar einen Totalverlust erleiden.
Warnung vor ünseriösen Angeboten zum Ankauf von Lebensversicherunge
Der Aufkäufer will in den Modellen häufig den Vertrag nicht fortführen. Vielmehr soll durch die Kündigung das nötige Kapital beschafft werden, um hiermit aus einer anderen Geldanlage heraus die versprochene Rendite und eigenen Gewinn zu erwirtschaften. Die Kunden ändern hierdurch die Anlageart ihres Vermögens. Rechtlich entspricht dies einem Darlehensvertrag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits tätig geworden und hat einigen Aufkäufern das Geschäft wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften untersagt. Gegen andere sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Warnung ausgesprochen. Erfahrungen zeigen, dass Kunden, wenn sie alle wichtigen Informationen erhalten haben, ihre Entscheidung durchaus noch einmal überdenken.