Kostenerstattung heißt, in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) versichert zu bleiben, jedoch als privat Versicherter behandelt zu werden. Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, anstelle der Sach- oder Dienstleistung (die GKV übernimmt den GKV-Kostensatz für die notwendigen Leistungen) die Kostenerstattung zu wählen.
Der GKV-Versicherte wird zum Selbstzahler und erhält eine Privatrechnung des Arztes. Diese begleicht er zunächst selbst. Anschließend reicht er diese bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und erhält den erstattungsfähigen Anteil zurück. Danach sendet er diese Unterlagen an die DKV, um die Restkosten geltend zu machen.
Leistungsbereiche für die Kostenerstattung in der GKV?
Ein GKV-Versicherter kann die Kostenerstattung für alle Leistungen wählen oder auf einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche beschränken:
- ambulante ärztliche Versorgung
- ambulante zahnärztliche Versorgung
- stationäre Versorgung
- (zahn-)ärztlich veranlasste Leistungen, wie beispielsweise Arznei- oder Heilmittel
Ein GKV-Versicherter wählt die Kostenerstattung, indem er dieses bei der GKV für einen bestimmten oder für alle oben genannten Leistungsbereiche erklärt. Er ist dann mindestens ein Kalendervierteljahr daran gebunden.
Wie wählt ein GKV-Versicherter Kostenerstattung für den Tarif KAMP?
Nach Abschluss des KAMP nimmt der Versicherte Kontakt zu seiner GKV auf und erklärt ihr gegenüber, dass er sich für die Abrechnung im Kostenerstattungsverfahren entschieden hat. Für den Tarif KAMP wählt der GKV-Versicherte Kostenerstattung, indem er seiner GKV gegenüber erklärt, dass er sich für Kostenerstattung für
- die ärztliche Versorgung und
- (zahn-)ärztlich veranlasste Leistungen, wie beispielsweise Arznei- oder Heilmittel
entschieden hat. Der GKV-Versicherte behält die Versichertenkarte für den Besuch z.B. beim Zahnarzt und im Krankenhaus.
Ablauf bei Kostenerstattung – aus der Sicht „GKV“
Müssen Leistungen bei der GKV beantragt werden?
Grundsätzlich muss der Kunde die Leistung nicht vorher bei der GKV beantragen. Aber es kann hier Einschränkungen geben. So muss die Techniker-Kasse z.B. Zahnersatz oderkieferorthopädische Behandlung genehmigen, bevor die Behandlung beginnt. Auch bei Hilfsmitteln empfiehlt die Techniker-Kasse eine Betragung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Die Originalrechnung muss zur Kostenerstattung an die GKV geschickt werden. Bei Kosten für ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Maßnahmen wird die entsprechende ärztliche Verordnung als Nachweis benötigt.
Für welche Leistungen erstattet die GKV die Kosten?
Nur solche Kosten, die auch bei einer Vertragsbehandlung als Sachleistungen beansprucht werden können. Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, werden nicht erstattet.
Wegweiser durch die Kostenerstattung: GKV & PKV
- Nach Abschluss Ihrer Behandlungen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Leistungserbringer eine Rechnung. Verordnete Medikamente zahlen Sie direkt in der Apotheke.
- Sie reichen die Rechnungen und Rezepte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
-
Die Krankenkasse erstattet Ihnen den Anteil, den sie auch bei Sachleistung übernommen hätte.
- Sie erhalten Ihre Rechnungen und Rezepte mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse zurück.
- Sie reichen die Rechnungen und Rezepte mit dem Erstattungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkassebei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG ein.
- Die DKV erstattet Ihnen die Aufwendungen nach der Leistungsbeschreibung des Tarifs KAMP.
- Sie begleichen die Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist bei Ihrem Arzt oder Leistungserbringer.
Das könnte Sie auch interessieren?
- Tarif KAMP der DKV. Erfahren Sie mehr….
- Privatpatient beim Zahnarzt. Was bietet die DKV?
- Zwei-Klassen-Medizin. Ein Bericht.