Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2015 steigt gering
Die endgültigen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2015 für die Krankenversicherung wurden nun auch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Wir haben diese für Sie wie gewohnt in einer Übersicht zusammengefasst. Sie finden diese weiter unten.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird 2015 nur geringfügig von 53.550 € auf 54.900 € jährlich(4.575 € mtl.) steigen. Gleichzeitig erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.125 € monatlich.
Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wird der Beitrag für alle Kassen einheitlich auf 14,6% festgeschrieben. Hinzu kommt der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag. Laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird der durchschnittliche voraussichtlich Zusatzbeitrag 0,9 % betragen. Er kann aber je nach Kasse auch höher sein.
Ebenfalls zum 01.01.2015 wird der Beitrag in der Pflegepflichtversicherung um 0,3 % auf 2,35% (2,6% für Kinderlose) steigen.MDamit beträgt der aktuelle Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) inkl. Pflege unter Zugrundelegung des durchschnittlichen KV-Zusatzbeitrages 736,31 € (746,63 € für Kinderlose).
Auch Mindestbeitrag für Selbstständige erhöht sich
Dies gilt im Übrigen auch für Selbständige, für die sich zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag inkl.Pflege und durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag auf 379,54 € (384,85 € für Kinderlose) bzw. für Existenzgründer auf 235,02 € (256,56 € für Kinderlose) erhöht.
Mehr zum Thema Beitragsbemessungsrenze finden Sie hier….
Tipp: Ein weiterer Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze beutet für gesetzlich Versicherte immer eine Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages. Prüfen Sie einfach mal, ob ein Wechsel zur Privaten Krankenversicherung nicht die bessere Alternative ist.