Krank, Krankentagegeld gekündigt. Darf der Versicherer das?
Heute erreichte uns folgende verzweifelte Anfrage zur Krankentagegeldversicherung. "Meine Anliegen ist, dass ich seit April 2012 Krankentagegeld beziehe über eine private Zusatzversicherung. Die Versicherung besteht seit dem August 2011. Nun habe ich heute die Kündigung zum Ende diesen Kalenderjahres bekommen. Mein Problöem ist leider, dass ich auf diese angewiesen bin. Geht dass denn so einfach, obwohl man als Versicherungsnehmer nichts dafür kann, wenn man länger krank ist? Mit freundlichen Grüßen ……"
Unserer Antwort zur Kündigung beim Krankentagegeld.
Hallo Frau …..,
wenn Sie bei der falschen Krankenversicherung Ihr Krankentagegeld haben, dann ist dies möglich. Sie können dies überprüfen indem Sie sich einmal deren Bedingungen vornehmen und nach Paragraph 14 suchen.
Das ordentliches Kündigungsrecht beim ist in Paragraph 14 geregelt.
In §14 der MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) können Sie nachlesen, ob Ihr Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder nicht.
"Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, ...."
Wenn dies der Fall ist, dann hat Ihre Gesellschaft leider das Recht Ihr Krankentagegeld zu kündigen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann. Ich wünsche Ihnen, dass Sie schnellstmöglich wieder gesund werden. Gute Besserung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Wann kann der Versicherte das Krankentagegeld kündigen?
Das ordentliche Kündigungsrecht
Krankentagegeld mit Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht