Klartext – häufige Fragen zum KombiMed Zahn Tarif KDT70, KDTK85, KDTP100 (Zahnersatz)

 

Wir bieten verschiedene Zusatzversicherungen für Zahnersatz an. In diesem Artikel erfahren beantworten wir die meist gestellten Fragen.

 

 

 Welche Leistungen sind versichert?

  •  Kronen
  • Teilkronen, z. B. Onlays, Overlays, Veneers
  • Brücken
  • Implantate/implantologische Leistungen
  • der sichtbare Zahnersatz auf dem Implantat (Suprakonstruktion)
  • Zahnprothesen
  • Füllungstherapien, wie z. B. Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik, Einlagefüllungen
    (Inlays)

 

Werden auch Kosten von Zahnärzten übernommen, die nur Privatpatienten behandeln?

Ja. Wenn keine GKV-Vorleistung vorliegt, erhalten Sie die erstatttungsfähigen Aufwendungen zu 35 % (aus KDT70), zu 50 % (aus KDTK85) bzw. 70 % (aus KDTP100). Wirempfehlen jedoch, die Behandlung von einem Zahnarzt durchführen zu lassen, der über eine Kassenzulassung verfügt. So erhalten Sie eine höhere Erstattung.

 

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? (EU, EWR, Schweiz und andere Staaten)

Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in der Schweiz besteht Versicherungsschutz.

Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweizbesteht kein Versicherungsschutz.

Verlegen Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR, endet Ihre Versicherung.

 

Kann ein Kunde einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung vorlegen?

Unsere Experten können Sie bei Fragen zu ihrem Heil- und Kostenplan fachlich unterstützen und Sie zu bestimmten Therapien informieren.

 

Werden Gesundheitsfragen gestellt? Wenn ja, welche?

Es sind zwei Fragen:

  • findet zurzeit eine zahnärztliche Behandlung statt („laufende“ Behandlung), sind Behandlungen angeraten oder beabsichtigt?
  • Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne?

 

Sind fehlende, nicht ersetzte Zähne versicherbar?

Ja, bis zu drei fehlende Zähne und wenn der Ersatz der fehlenden Zähne bei Vertragsabschluss noch nicht begonnen hat, beabsichtigt oder angeraten ist.
Hierfür wird ein versicherungsmedizinischer Zuschlag pro Zahn erhoben, der dauerhaft für die Vertragslaufzeit gilt.

 

Welche fehlenden Zähne sind im Antrag nicht anzugeben?

  • Fehlende Zähne, die bereits mit einem Zahnersatz versorgt sind (beispielsweise durch eine Prothese)
  • Milch- und Weisheitszähne
  • Fehlende Zähne, bei denen die Lücken durch benachbarte Zähne geschlossen wurden.

 

Sieht der Tarif eine Wartezeit vor? Kann die Wartezeit erlassen werden?

Die Wartezeit beträgt sechs Monate im KDT70, KDTK85 und acht Monate im KDTP100.

Die Wartezeit kann aufgrund eines zahnärztlichen Untersuchungsberichtes (Formular A28) erlassen werden. Die Kosten für den Bericht hat der Antragsteller selbst zu tragen.

 

Gibt es eine Zahnstaffel? Wann entfällt die Zahnstaffel?

Ja, es gibt für die ersten drei Versicherungsjahre (Vj) eine Zahnstaffel. Die Zahnstaffel entfällt, wenn die Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Die Zahnstaffel entfällt ab dem vierten Versicherungsjahr.

 

 

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns – 0271/2390848 oder schauen auf unserer Seite vorbei.

 

Hier kommen Sie zu unseren Zahnarifen KDT70, KDTK85 und KDTP100.

 

 

 

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