Auf den ersten Blick bietet die Central interessante Krankentagegeld-Tarife an. Zu beachten ist jedoch, dass nur gesetzlich Versicherte und Privatpatienten der Central ein Krankentagegeld abschließen können. Für diese werden die folgenden Tarife angeboten.
Die Tarife im Überblick
Der Krankentagegeld Tarif ET der Central gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler die bei der Central privatversichert sind. Je nach ausgeübter Tätigkeit erfolgt eine Risiko-Einstufung welche die Beitragshöhe wesentlich beeinflusst. Für Freiberufler ist eine Auszahlung des Krankentagegeldes ab dem 7., dem 13. oder ab dem 21. Tag möglich. Bei Selbstständigen beträgt die Kranzzeit mindestens 43. Tage.
Selbstständige, die bei der Central privatversichert sind, können außerdem den Tarif ETS abschließen. Die Kranzzeit beträgt 28 Tage, bei stationärem Krankenhausaufenthalt jedoch nur 8 Tage.
Der Tarif ETF gilt nur für Freiberufler unabhängig von der Krankenversicherung. Als Karenzzeit ist entweder der 21 oder 42 Tage möglich, bei einem Krankenhausaufenthalt jedoch schon ab dem 4. Tag. Mitversichert sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Mit dem Tarif KTA hält Central ein Krankentagegeld speziell für Ärzte und Zahnärzte bereit. Möglich sind 4, 7, 14, 21, 28, 43 oder mehr Karenztage. Die Obergrenze für das Krankentagegeld liegt bei 260 Euro pro Tag
Schließlich gibt es noch den Tarif EKTZ der Central, der jedoch nur für gesetzlich Versicherte angeboten wird. Die Karenzzeit beträgt 42 Tage, maximal 250 Euro pro Tag können versichert werden.
Details zu den Konditionen
Wie eingehend schon erwähnt können privatversicherte Personen nur dann bei der Central ein Krankentagegeld abschließen, falls es sich um Freiberufler handelt. Außerdem erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppen, was letztendlich die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt.
Außerdem erfolgt keine Krankentagegeld-Auszahlung falls eine Krankheit oder Unfallfolgen vorliegen, die auf Alkoholgenuss zurückzuführen sind.
Deutlich gravierender ist jedoch die Wartezeit von 3 Monaten sowie das ordentliche Kündigungsrecht, auf das die Central nicht verzichtet. Schlimmstenfalls kann dies bedeuten, dass Sie auf das Krankentagegeld verzichten müssen, obwohl ein Versicherungsfall vorliegt!
Unsere Empfehlung
Neben den eingeschränkten Wahlmöglichkeiten bei den Central Krankentagegeldtarifen stellt insbesondere das ordentliche Kündigungsrecht ein erhöhtes Risiko dar. Bevor Sie sich für ein Central Krankentagegeld entscheiden, sollten sie unbedingt auch andere Tarife in Betracht ziehen und einen umfangreichen Vergleich vornehmen!
Weitere Informationen
Übersicht über sämtliche Krankentagegeld Tarife