Krankentagegeld für freiberufliche Existenzgründer – DKV paßt Höchstsatz an.

Krankentagegeld für Existenzgründer die als Freiberufler ihre Existenz gründen können bei der Deutschen Krankenversicherung in Klammern (DKV) in den ersten 24 Monate nach Existenzgründung bis zu 160 € Krankentagegeldvertrag abschließen.

 

Die DKV verlangt bei Existenzgründer keinen Nachweis.

Unter Freiberuflern versteht die DKV hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbord oder Rechtsanwälte, Physiotherapeuten oder ähnliche Berufe.

Wobei die DKB darüber hinaus noch für viele andere Berufsgruppen spezielle Krankentagegelder anbieten.

 

Hier finden sie weitere Informationen:

Krankentagegeld für Existenzgründer

Krankentagegeld für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten)

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