Krankentagegeld Versicherung für Selbständige
Eine der wichtigsten Versicherungen für Selbständige ist die private Krankentagegeld Versicherung. Hiermit kann der Selbstständige sein Einkommen bei längerer Krankheit absichern. Gerade für junge Selbständige ist die private Krankentagegeld Versicherung besonders wichtig. Zentrale in der Anfangsphase hat der Existenzgründer sein gesamtes Geld in die Gründung steckt. Eines jetzt zu einem unvorhergesehenen Unfall oder einer Krankheit kaum sollte, dann hat er in der Regel keinerlei Rücklagen. Aber auch für langjährige selbstständige ist die Krankentagegeld Versicherung extrem wichtig. Die Krankentagegeld Versicherung gibt dem Selbständigen die Möglichkeit in aller Ruhe wieder gesund zu werden und noch länger Krankheit oder ein minus auf sein Konto seine Geschäfte weiter zu betreiben.
Krankentagegeld Versicherung – wie hoch absichern?
Eine der wichtigsten Fragen, die sich ein Selbständiger vor dem Abschluss einer privaten Krankentagegeld Versicherung stellen sollte ist: Wie viele Krankentagegeld sollte ich absichern?
Die maximale Höhe des Krankentagegeld ist in den Musterbedingungen für die Krankentagegeld Versicherung (MBKT) in § 4 geregelt:
"Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentagegeld- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus Ruf entrichtete wohl Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht."
Diese Regelung der Musterbedingungen für die Krankentagegeld Versicherung hilft dem Selbstständigen nicht weiter. Deshalb ist in einem weiteren Absatz die Höhe der Krankentagegeld Versicherung für Selbständige geregelt.
"Bei Tarifen für Selbständige und für freiberuflich Tätige gilt das Nettoeinkommen der Gewinn (§ 2 Abs.2.1 Einkommensteuergesetz) aus der im Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit."
Wie hoch darf jetzt die Krankentagegeld Versicherung sein?
Ganz einfach, nach § 2 des Einkommensteuergesetzes gilt als Gewinn die Einnahmen minus der Ausgabe. Also, wenn der Selbständige kein Gewinn hat, dann kann er auch kein Krankentagegeld absichern.
Weitere Informationen zur Krankentagegeld Versicherung finden sich hier:
Krankentagegeldrechner für Selbständige.
Krankentagegeldrechner für Freiberufler.