Bürgerentlastungsgesetz

Frage zum Bürgerentlastungsgesetz

Frage zum Bürgerentlastungsgesetz.

Warum weichen die Beiträge, die ich im Zusammenhang mit dem Bürgerentlastungsgesetz bescheinigt bekomme, von meinen monatlich zu zahlenden Beitrag ab?

Antwort der DKV zum Bürgerentlastungsgesetz.

Der Gesetzgeber hat mit dem Bürgerentlastungsgesetz auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 reagiert.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar

Die Verfassungsrichter verlangen, dass die Beiträge zu einer "sozialhilfegleichen" Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar sind.

"Mit dem Grundgesetz sei nicht vereinbar, dass ein so definierter Krankenversicherungsschutz von vielen Versicherten, besonders von Familien mit Kindern, zumindest teilweise aus bereits versteuertem Einkommen finanziert werden muss. Dies müsse sich mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an ändern."

Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in voller Höhe absetzbar

Das Bürgerentlastungsgesetz lehr fest, das nun die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) maximal in Höhe der Leistungen eines "sozialhilfegleichen" Basisschutzes unbegrenzt abzugsfähig sind. Dabei können auch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstbeträge für die steuerliche AbZugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen überschritten werden. Bei Nichtselbstständigen liegt die Grenze bei 1.900 EUR (Ehegatten 3.800 EUR), bei Selbständigen bei 2800 EUR (Ehegatten 5.600 EUR).

Beitragsrückerstattung wird gegengerechnet

Eine eventuelle Beitragsrückerstattung und bei Arbeitnehmern auch der Zuschuss des Arbeitgebers zum Beitrag für eine private Krankenversicherung werden vom Finanzamt von den steuerlich abzugsfähigen Beiträgen abgezogen .

In den meisten Fällen übersteigt das Leistungsniveau in privaten Krankenversicherungsverträgen aber den "sozialhilfegleichen" Basisschutz  zum Beispiel wenn Chefarztbehandlung , die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmerf höhere Zahnleistungen, Leistungen des Heilpraktikers und vieles andere mehr versichert sind.

PKV muss für jeden Tarif einzeln den absetzbaren Beitrag ermitteln

Deshalb musste dioe PKV in der Krankheitskostenvollversicherung die Beitragsanteile ermitteln, die unbegrenzt steuerlich abzugsfähig sind. Die Aufteilung der Beiträge in steuerlich begünstigte Basisleistungen und nicht begünstigte Mehrleistungen erfolgt pro Tarif anhand von Rechenwerten, die für die gesamte private Krankenversicherung festgelegt sind.

Das Verfahren ist in der so genannten "Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung" CKVBEVO) der Bundesregierung geregelt, an die wir uns streng halten müssen.

Beiträge zur Pflichtpflegeversicherung werden zu 100 % anerkannt

Übrigens sind die Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig, weil es sich in diesem Fall ausschließlich um Basisleistungen handelt.

Der für die Krankheitskostenvollversicherung bescheinigte Beitrag ist also grundsätzlich niedriger als der tatsächlich, zu zahlende. Denn hiervon muss der Beitrag für die tariflichen Mehrleistungen abgezogen werden.

Wenn die oben genannten Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen noch nicht erreicht sind, können auch die Beitragsanteile für Mehrleistungen und auch Beiträge für andere Versicherungen beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

 

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