Lebensversicherungen – neuer Garantiezins gilt für Neuverträge ab dem 1.1.2012
Vorteil für Kunden durch erhöhte Flexibilität in der Kapitalanlage.
Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt.
Welche Auswirkungen hat die Senkung des Garantiezinses?
Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Aus-wirkung. Die versprochenen und zugesicherten Garantieleistungen werden in voller Höhe auch weiterhin erbracht. Dies gilt auch künftig!
Für Neuabschlüsse ab dem 1.1.2012 fallen jedoch die garantierten Leistungen geringer aus als bisher.
Die Attraktivität unserer Lebensversicherungsprodukte bleibt aber nahezu erhalten, denn Ablaufleistungen und Rentenleistungen sind weniger vom einkalkulierten Garantiezins, sondern vielmehr von den Überschussbeteiligung abhängig.
Welche Chancen bietet die Senkung des Garantiezinses?
Für die ERGO Leben und ihre Kunden bietet die Senkung einige Vorteile: Zum einen werden die Sicherheitsmargen gestärkt, zum anderen können wir eine größere Flexibilität in der Kapitalanlage unserer Unternehmen nutzen. Unter gleichen Kapitalmarktbedingungen ergeben somit höhere Renditenmöglichkeiten. Aussagen zur Überschussbeteiligung für 2012 können dennoch natürlich erst zum Jahresende 2011 unter Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung getroffen werden.