Krankenhauszusatzversicherung mit vielen Wechselmöglichkeiten
Die DKV rundet ihr Angebot an Krankenhauszusatzversicherungen ab. Zum 01.01.2015 kommen die neuen Krankenhauszusatzversicherung KS1 und KS2 hinzu. Von den Leistungen sind diese mit den Tarifen KGZ1 und KGZ2 identisch. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede.
- Die Beiträge der neuen stationären Tarife KS1 und KS2 sind günstiger als die der bereits länger bestehenden Krankenhauszusatzversicherungen KGZ1 und KGZ2.
- Kann für Neukunden nur bis zum 39. Lebensjahr abgeschlossen werden
- Endet automatisch mit dem 44. Lebensjahr
Warum ist die Krankenhauszusatzversicherung KS günstiger?
Die neue Krankenhauszusatzversicherung KS wird ohne Alterungsrückstellungen berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Zusatzkrankenversicherungen nach Art der Schadenversicherung. Es wird kein Sparanteil gebildet.
Um allen Kunden alters- und damit risikogerechte Prämien anbieten zu können, steigt der Beitrag maximal in vier Altersstufen (Alter 24, 29, 34 und 39). Ab Vollendung dieser Alter gilt jeweils die neue Altersgruppe. Der höhere Beitrag ist ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Kalkulation auch weniger als vier Beitragssprünge möglich sind. Zur Tarifeinführung sind es nur zwei Beitragssprünge.
Warum können Neukunden den Tarif KS nur bis zum Alter 39 abschließen?
Im Tarif KS werden bedingt durch die Kalkulationsart keine Sparanteile gebildet. Somit können die im Alter steigenden Krankheitskosten nicht vorfinanziert werden. Der Beitrag steigt daher mit dem Älterwerden in Relation zum voraussichtlichen Bedarf. Gerade bei „Stationärtarifen” ist der Bedarf für ältere Versicherte hoch.
Die Belastung durch hohe absolute Beiträge und Beitragssprünge im Alter möchten die DKV vermeiden.
Daher wird der KS nur bis zum 39. Lebensjahr angeboten. Er kann bis zum 44. Lebensjahr fortgeführt werden und wird dann automatisch in den den Tarif KGZ mit Alterungsrückstellungen überführt. Der Versicherte kann innerhalb von 2 Monaten widersprechen und damit ist der Vertrag beendet.
Warum endet der Tarif KS ab dem 44. Lebensjahr?
Im Tarif KS werden bedingt durch die Kalkulationsart keine Sparanteile gebildet. Somit können die im Alter steigenden Krankheitskosten nicht vorfinanziert werden. Der Beitrag steigt somit mit dem Älterwerden in Relation zum voraussichtlichen Bedarf. Gerade bei „Stationärtarifen” ist der Bedarf für ältere Versicherte hoch.
Die Belastung durch hohe absolute Beiträge und Beitragssprünge im Alter möchten die DKV vermeiden. Somit wird der Kunde nach dem Alter 44 in einen Tarif umgestellt, in dem ein Sparguthaben für das Alter gebildet wird.
Was geschieht mit dem Versicherungsschutz ab dem 44. Lebensjahr?
Ist das 44. Lebensjahr vollendet, erfolgt zum 1.1. des Folgejahres eine automatische Umstellung in den Tarif KGZ. Der Versicherte hat auch vor dem 44. Lebensjahr jederzeit die Möglichkeit vom Tarif KS in den Tarif KGZ zu wechseln.
Beim Wechsel von KS1 nach KGZ 1 und von KS2 nach KGZ 2 findet keine Gesundheitsprüfung statt. Neue Wartezeiten entstehen keine. Bestehende Risikozuschläge werden zu den gleichen Prozentsätzen auf den neuen Tarif übertragen. Leistungsausschlüsse bleiben bestehen.
Der Beitrag für den Tarif KGZ richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Umstellung, d.h. der Beitrag mit Eintrittsalter 45! Wechselt der Versicherte vor dem 44. Lebensjahr in den Tarif KGZ mit Alterungsrückstellungen, dann zahlt er dann zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitrag.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung über die Vertragsumstellung kann unser Kunde der Umstellung widersprechen. Der Vertrag wird dann zum Zeitpunkt der Vertragsumstellung beendet.
Kann der Versicherte auch vor dem 44. Lebensjahr wechseln?
Ja. Er kann jederzeit in den Tarif KGZ wechseln. Dies bedeutet, je früher der Versicherte vom Tarif KS in den Tarif KGZ wechselt, desto niedriger ist das Eintrittsalter und somit der lebenslang zu zahlenden Beitrag. Eine genaue Darstellung finden Sie in der folgenden Übersicht.
Hier finden Sie die zum Zeitpunkt der Umstellung zu zahlenden Beiträge (Stand 01.01.2015).
Ein Beispiel: Ein 35 Jähriger zahlt 21,22 Euro für den Tarif KS2. Er stellt diesen in den Tarif KS2 in den Tarif KGZ2 mit Alterungsrückstellungen um. Er zahlt dann monatlich 43,05 Euro. Wechselt er erst zum 44. Lebensjahr in den Tarif KGZ2 dann muss er dann 53,77 Euro bezahlen. Immerhin ein Unterschied von 10 Euro monatlich und dies ein lebenslang.
Kann ich auch vom Tarif KGZ in den Tarif KS wechseln?
Der Wechsel ist bis zum 44. Lebensjahr auch jederzeit in die andere Richtung möglich, als vom Tarif KGZ mit Alterungsrückstellungen in den Tarif KS ohne Alterungsrückstellungen. Somit kann der Versicherte seine finanzielle Belastungen an seine persönliche Entwicklung anpassen.
- Arbeitslosigkeit
- Trennung
- Beruflicher Neuanfang
- Finanzielle Einschränkungen (z.B. Kauf einer Immobilie)
Weitere Gründe für den Wechsel von Tarif KS zu Tarif KGZ:
- Persönlicher Bedarf einer langfristigen Absicherung schon in jungen Jahren
Was geschieht mit der Alterungsrückstellung des Tarifs KGZ, wenn ein Kunde in den Tarif KS wechselt?
Bei einer Umstellung aus einer Krankheitskostenteilversicherung mit Alterungsrückstellungen (zum Beispiel KGZ1)gilt folgendes: Bis dahin angesparte Alterungsrückstellungen werden in diesem Tarif „geparkt”. Sie werden nicht beitragsmindernd in einem Tarif nach Art der Schaden (zum Beispiel KS1) angerechnet. Dies erfolgt erst bei einem eventuellen späteren Wechsel in einen gleichartigen Tarif mit Alterungsrückstellungen.
Erfolgt kein Wechsel in einen solchen Tarif, verfällt die Alterungsrückstellung zugunsten der Versichertengemeinschaft.