Neuer Garantiezins gilt für Neuverträge ab dem 1.1.2012
Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt. Gleichzeitig werden die Altersgrenzen für die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung um 2 Jahre auf 67 Jahre angehoben.
Neuerungen betreffen alle Lebensversicherung, Rentenversicherungen als auch die Pensionskassen.
Welche Auswirkungen hat die Senkung des Garantiezinses?
Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Auswirkung. Die versprochenen und zugesicherten Garantieleistungen werden in voller Höhe auch weiterhin erbracht. Dies gilt auch künftig!
Für Neuabschlüsse ab dem 1.1.2012 fallen jedoch die garantierten Leistungen geringer aus als bisher.
Die Attraktivität der Lebensversicherungen bleiben erhalten.
Denn Ablaufleistungen und Rentenleistungen sind weniger vom einkalkulierten Garantiezins, sondern vielmehr von der Überschussbeteiligung abhängig. Die Änderung des Garantiezinses erfolgt unabhängig von dem tatsächlichen Leistungsvermögen in der Kapitalanlage und somit der Überschussbeteiligung.
Welche Chancen bietet die Senkung des Garantiezinses?
Für die ERGO Leben und ihre Kunden bietet die Senkung einige Vorteile: Zum einen werden die Sicherheitsmargen gestärkt, zum anderen können die Unternehmen eine größere Flexibilität in der Kapitalanlage nutzen. Unter gleichen Kapitalmarktbedingungen ergeben somit höhere Renditenmöglichkeiten. Aussagen zur Überschussbeteiligung für 2012 können dennoch natürlich erst zum Jahresende 2011 unter Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung getroffen werden.