Rückkehr aus dem Ausland. Wo kranken versichern?

Krankenversicherung für Rückkehrer nach Deutschland

Seit dem 01.07. 2007, nach Schaffung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, gelten für alle Rückkehrer aus dem Ausland folgende Bestimmungen. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die vor Auswanderung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind, können sich automatisch gesetzlichen kranken versichern.

Dies gilt für alle Personen die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Für versicherungsfreie Arbeitnehmer die über der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verdienen gelten Sonderregelung.

Sonderregelung für versicherungsfreie Arbeitnehmer

Diese können sich sich gesetzlich kranken versichern, wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr nach Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen und sich innerhalb von drei Monaten nach Rückkehr bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl anmelden.

Können Sie diese Fristen nicht einhalten, dann könne diese Arbeitnehmer sich nur noch privat versichern. Diese Regelung gilt auch auf für geringfügig Beschäftigte (“Minijobber”).

Selbständige können sich nur privat versichern

Selbständige können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständigen können sich nach Rückkehr aus dem Ausland nur in der privaten Krankenversicherung versichern.

Dabei haben Sie Anspruch auf den Basistarif der Privaten Krankenversicherung. Hier gilt ein sogenannter Kontrahierungszwang. Kontrahierungszwang bedeutet, dass die Private Krankenversicherung den Selbstständigen versichern muss. Die Leistungen des Basistarif entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es dürfen keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge verfügt werden.

Darüber hinaus kann der Selbstständige jeden anderen Tarif der Privaten Krankenversicherung wählen. Viele private Krankenversicherung weigern sich allerdings Personen ohne Vorversicherung zu versichern.

DKV bietet Krankenvollversicherung ohne Vorversicherung

Ab dem 01.01.2015 können auch Personen ohne oder mit unterbrochener Vorversicherung in alle von der DKV angebotenen Tarife zur Privaten Krankheitskostenvollversicherung versichert werden. Dies gilt für die Einzel- und für die Gruppenversicherung. Die DKV bietet für spezielle Berufsgruppen, wie zum Beispiel Architekten,, Mediziner, Rechtsanwälte und für alle Freiberufler speziellen Gruppenversicherungen an. Allerdings verlangt die DKV eine erweiterte Gesundheistprüfung. Für die Neuregelung glt eine Testphas von 2 Jahren.

Unter welche Bedingungen die DKV Personen ohne Vorversicherung versichert und für wen dieses Angebot interessant ist erfahren Sie hier.

Erweiterte Gesundheitsprüfung zur Krankheitskostenvollversicherung für Nicht-Versicherte

Voraussetzung für die Versicherbarkeit dieser Personen ist eine erweiterte Gesundheitsprüfung. Das bedeutet folgende Untersuchungen:

  • ärztliche Untersuchung

  • sportärztliche Untersuchung​

  • Laboruntersuchungen sowie eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung).

  • zusätzlich ist eine zahnärztliche Untersuchung erforderlich.

Für die erweiterte ärztliche Untersuchung entstehe für den Antragssteller künftig Kosten in Höhe von ca. 135 Euro. Diese Kosten trägt der Antragssteller.

Die erweiterte Gesundheitsprüfung gilt für diese Personen:

  • Personen mit bestehendem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die trotz allgemeiner Versicherungspflicht keine Krankenversicherung haben

  • Einreisende (Incomer) aus Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt haben und die keinen oder keinen vollständigen Nachweis über ihre Vorversicherung führen können

  • Einreisende (Incomer) aus allen anderen Ländern, unabhängig von einem Vorversicherungsnachweis

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  • Information des Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Rückkehr aus dem Ausland

 

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