Schon heute an morgen denken – Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen.
Gerade im Alter wächst zudem das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Welche gravierenden finanziellen Probleme mit den hohen Pflegekosten verbunden sein können, erleben viele bereits im unmittelbaren Verwandten- und Bekanntenkreis. Schon heute hat bereits jeder Fünfte einen Pflegefall im familiären Umfeld. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 um 50 % zunehmen wird. Die meisten Menschen unterschätzen dabei die monatlichen Pflegekosten.
Vorsorgen mit der staatlichen Förderpflege- Pflege-Bahr.
Seit Anfang Januar 2013 fördert der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine private Pflegeversicherung mit 60 Euro jährlich Um diese Zulage zu erhalten, muss der Versicherte im Monat mindestens 10 Euro selbst zahlen. Dafür werden ihm im Pflegefall monatliche Leistungen von mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III garantiert. Einen solchen Vertrag kann jeder ab 18 Jahren abschließen, der gesetzlich pflegeversichert ist. Egal ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung.
Einzige Einschränkung: Der Versicherte darf noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
Zudem darf der Versicherer bei der Pflge-Bahr eine Wartezeit von maximal fünf Jahren vorsehen. Tritt während dieser Zeit Pflegebedürftigkeit ein, wird die erste Leistung erst nach dieser Wartezeit fällig.
KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP, die Pflge-Bahr der DKV mit innovativem Pflegebonus.
Der Tarif KFP der DKV bietet mehr, als der Gesetzgeber verlangt. Ein innovativer Pflegebonus erhöht nach 15 Versicherungsjahren das vom Eintrittsalter abhängige Pflegemonatsgeld in allen Pflegestufen deutlich. Dies wirkt sich besonders positiv auf die Pflegestufe II aus, bei der die Finanzierungslücke entsprechend groß ist.
Gerade jüngere Menschen sehen das Risiko, durch einen Unfall pflegebedürftig zu werden. Von daher hat die DKV entschieden, bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit auf die Wartezeit zu verzichten. In diesem Fall besteht ein direkter Leistungsanspruch auf die Grundleistung. Der Pflegebonus wird auch hier erst nach 15 Versicherungsjahren fällig.
Die private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke schließen
Die gesetzliche Pflegeversicherung und die neue Förder-Pflege (Pflege-Bahr) sind zwei wichtige Bausteine für die Absicherung im Pflegefall. Beide reichen im Regelfall jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten abzudecken. Laut Gesetzgeber müssen unterhaltspflichtige Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflegekosten aufkommen, falls das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Die leistungsstarken Pflegezusatztarife KPEK und KPET der DKV sind die idealen Ergänzungen zum KFP. Sie helfen, die finanzielle Lücke im Fall der Pflege zu schließen. So stockt der KPEK die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter auf. Und durch den KPET erhält der Versicherte ein Pflegetagegeld, das er individuell einsetzen kann. Sprechen Sie mich an. Gern helfe ich Ihnen bei Ihrer Entscheidung.