Steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung

Post von der DKV. Heute habe ich Post von der DKV mit der Überschrift "Steuerliche absetzbare Vorsorgeaufwendungen – Ihre Bescheinigung für das Jahr 2013."

 

Steuerliche Absetzbarkeit Krankenversicherung

Sehr geehrter Herr Kopka,

Sie können Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 stärker als vorher steuerlich geltnd machen. So regelt es das Bürgerentlastungsgesetz. Deshalb haben wir am 15.01.2014 die steuerlich begünstigten Beiträge an die Finanzverwaltung gemeldet. Darüber erhalten Sie heute eine Bescheinigung. Sie enthält die steuerabzusfähigen Beiträge für Ihre private Karnken- und Pflegeversicherun sowie die im Jahr insgesamt gezahlten Beiträge. Diese Bescheinigung können Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung für 2013 nutzen……."

Die wichtigsten Kundenfragen zur Absetzbarkeit der Krankenversicherung habe ich Ihnen hier im Folgendem zusammengestellt.

Warum wird die Bescheinigung zur Absetzbarkeit der Krankenversicherung versandt?

Die DKV hat die steuerabzugsfähigen Beiträge zu privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Dem muss der Versicherte zuvor zugestimmt haben. So regelt es §10 Abs. 2 a EStG (EinkommenSteuerGesetz). Die DKV bescheinigt den Versicherten dann im Nachgang die Datenübertragung. Die Höhe der steuerlich begünstigten Beiträge kann der Bescheinigung entnehmen.

Wenn der Versicherte der Datenübertragung widersprochen hat, stellen die DKV eine Ersatzmeldebescheinigung aus.

 

Was hat sich durch das Bürgerentlastungsgesetz geändert?

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2010. Seitdem können privat Versicherte die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung in Höhe einer Basisabsicherung geltend machen. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung berücksichtigt die Finanzbehörde in voller Höhe.

 

Was zählt bei zur Basisabsicherung?

Die Basisabsicherung orientiert sich am Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von Leistungen aus der privaten Krankheitskostenvollversicherung ziehen die DkV den Teil ab, der über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Dies sind zum Beispiel:

  • Die Behandlung durch den Chefarzt
  • Die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Höhere Leistungen des Zahnarztes

Hierfür hat der Gesetzgeber ein Punktesystem geschaffen. Der ermittelte und bescheinigte Beitrag ist also grundsätzlich niedriger als der tatsächlich zu zahlende.

 

Wer kann Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend machen?

Der Privatversicherte und die mitversicherten Personen. Das sind z. B. der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und die indergeldberechtigten Kinder.

 

Beitragsrückerstattung, wie wird diese berücksichtigt?

Die Beitragsrückerstattung mindert im Kalenderjahr der Erstattung die abziehbaren Beiträge. Steuerlich relevant ist nur derTeil der Rückerstattung, der auf die Basisabsicherung entfällt. Dieser Anteil des Beitrags wird in der beigefügten Bescheinigung einzeln ausgewiesen.

 

Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, zahle ich Leistungen selbst. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen?

Sie können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Möglicherweise ist es für Sie günstiger, auf die Rückerstattung der Beiträge zu verzichten. Und stattdessen die Leistungen einzureichen. Welche Möglichkeit für Sie günstiger ist, kann ein Steuerberater errechnen.

 

In meinem Vertrag ist eine Selbstbeteiliaung vereinbart. Habe ich dadurch Nachteile bei den Steuerersparnissen durch das Bürgerentlastungsgesetz?

Mit einer Selbstbeteiligung senken Sie Ihren Beitrag. Damit reduziert sich natürlich der mögliche Steuervorteil. Sie können den Selbstbehalt aber unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

 

Mein Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten zur Kranken- und Pfleqeversicherung. Senkt dieser Zuschuss meine berücksichtigungsfähigen Beiträge?

Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist steuerfrei. Daher zieht die Finanzbehörde ihn in voller Höhe von den berücksichtigungsfähigen Beiträgen ab. Das gilt auch für Bestandteile des Zuschusses, die auf höhere Leistungen als die Basisabsicherung entfallen. Die Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses ist in der jährlichen Lohnbescheinigung enthalten. Die Arbeitgeber schicken sie elektronisch an die Finanzverwaltung.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mir die Steuerminderung zugute kommen kann?

Dafür müssen wir Ihre steuerlich begünstigten Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das Bundeszentralamt leitet die Beiträge an die Finanzbehörden weiter. Die Beträge aus der Bescheinigung übertragen Sie in Ihre Einkommensteuererklärung. Nutzen Sie dafür bitte die Anlagen "Vorsorgeaufwand" und "Kind". Ihr Finanzamt kann nun die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge berücksichtigen. Dies gilt für Sie und mitversicherte Personen. Hierfür benötigen wir Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Und Sie müssen mit der Meldung einverstanden sein.

Regelung bis 31. Dezember 2009: Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2009 bei uns versichert waren, haben wir Ihre Steuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt. Nach den gesetzlichen Regelungen gingen wir von Ihrer Einwilligung dazu aus. Sie konnten dem schriftlich widersprechen bzw. können es auch künftig noch tun.

Regelung ab dem 1. Januar 2010: Für Kunden mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2010 gilt ein anderes Verfahren. Sie müssen bereits bei Antragsabschluss Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Teilen Sie uns diese mit, gehen wir von einer Einwilligung zur Datenübermittlung aus.

 

Ich habe der Übermittlung meiner Daten widersprochen. Kann ich ihr nachträglich zustimmen?

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, können Sie auch nachträglich einwilligen. Dies ist innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf eines Kalenderjahres möglich, in dem Sie die Beiträge gezahlt haben.

 

Wie verläuft das Melde-Verfahren?

Die DKV meldet die abzugsfähigen Beiträge zur privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzbehörde. Dies muss die DKV bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr erledigen. Gleiches gilt für die erstatteten Beiträge des Vorjahres. Wir teilen der Finanzbehörde diese Beiträge und Ihre Steuer-Identifikationsnummer elektronisch mit. Die Finanzverwaltungen verwenden diese Werte, um die Einkommensteuer zu ermitteln.

Die DKV meldet Daten, wenn der Versicherte dem zugestimmt hat. Der Versicherte erhält auch zukünftig zu jeder Meldung eine Bescheinigung über die steuerlich begünstigten Beiträge. Wenn der Versicherte derDatenübermittlung widersprochen hat, schickt die DKV dem Versicherten eine Ersatzmeldebescheinigung.

 

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