Unfall kann jeden treffen. Und dann?

Unfallversicherung der ERGO. Mehr als finanzielle Hilfe

Wer Skifahren oder Snowboarden inzwischen langweilig findet, kann bei einer Fülle neuer Winter-Trendsportarten den ultimativen Kick erleben. Die Auswahl an spektakulären Aktivitäten ist groß. Die Risiken sind es leider auch.

Der ERGO Unfallschutz kümmert sich um Sie.

Wer zahlt bei einem Unfall?

Skifahren, Kite-Snowboarden oder Snowbiking: Die Auswahl an waghalsigenTrendsportarten ist groß. Gerade dabei kommt es besonders oft zu Unfällen und schweren Verletzungen. Was viele nicht bedenken:

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren.

70 Prozent aller Unfälle sind Freizeiunfälle

Rund 70 Prozent der Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit. Da Wintersport in jedem Fall Verletzungsgefahren birgt, sollten man nie ohne passenden Unfallschutz auf der Piste unterwegs sein. Denn allein in den Alpen kommt es jedes Jahr zu rund 40.000 Skiunfällen.

 

Bergungskosten sind mitversichert

Oft geht der Bergung eine längere Suche nach dem Unfallopfer voraus. Und abseits der Pisten ist häufig ein Helikopter die einzig mögliche Lösung. Ohne privaten Schutz müssten Sie dann den Einsatz ggf. komplett selbst bezahlen. Und das kann teuer werden. Denn eine Bergung macht schnell mehrere tausend Euro aus.

 

Wie geht es dann nach einem Unfall weiter?

Die ERGO hat, auf Wunsch, die Antwort mit hochklassigen Assistenzleistungen.

Das Modul RehaHilfe bietet Fitnessmaßnahmen, Physiotherapie sowie ein erstklassiges Reha-Management. So hilft die ERGO Ihnen, schnellstmöglich wieder in den Alltag oder Beruf zurückzukommen.

 

Das Nachsorge-Programm der ERGO

Behält der Versicherte nach einem Unfall schwere, dauerhafte körperliche Beschwerden oder bleibende Behinderungen, begleitet den Versicherten das Nachsorge-Programm. Die ERGO hilft mit gezieltem Aufbausport und z. B. sportlichen Hilfsmitteln.

Die Ergo organisieren außerdem umfangreiche Fahrdienste und haushaltsnahe Hilfeleistungen (Wohnung und Wäsche reinigen), wenn der Versicherte nach einem Unfallhilfebedürftig ist.

Damit Sie der Versicherte trotz Gips mobil und unabhängig bleibt.

 

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